03.07.19

PRESSESTATEMENT 57/2019

Kein Defizit-Verfahren gegen Italien

Zur Entscheidung der EU-Kommission, kein Defizitverfahren gegen Italien zu eröffnen, erklärt cep-Experte Alessandro Gasparotti:

„Ein Defizitverfahren konnte zwar für den Moment vermieden werden, doch bereits im Herbst könnte Italien gegen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts verstoßen. Dann nämlich muss das Land seinen Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 bei der EU-Kommission vorlegen. Denn die Maßnahmen, die die Regierung am 1. Juli beschlossen hat, um eine Defizitverfahren zu vermeiden, spülen nur einmalig Geld in die Kassen des Staates.

Die Androhung eines Defizitverfahrens gegen Italien hat sich diesmal als wirksames Instrument erwiesen. Sie hat dazu geführt, dass die italienische Regierung die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts für den Moment einhält.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission hatte entschieden, dass eine Eröffnung des Defizitverfahrens nicht gerechtfertigt sei, da das Land die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts weitgehend einhält. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem die italienische Regierung am 1. Juli fiskalische Maßnahmen beschlossen hat, die dazu führen werden, dass das Land das ursprünglich mit der Kommission vereinbarte Defizitziel von 2,04% des BIP einhalten wird. Ohne diese Maßnahmen wäre das italienische Defizit auf 2,4% gestiegen.

An den Kapitalmärkten wurde die Entscheidung positiv aufgenommen: Der Spread zwischen italienischen und deutschen Staatsanleihen ist auf 206 Basispunkte gesunken. Dies ist der niedrigste Wert, seit die neue italienische Regierung im Amt ist.