26.03.19

PRESSESTATEMENT 26/2019

Der Untergang des freien Internets? – Zweifelhaft!

Zur Annahme der Urheberrechts-Richtlinie durch das Europäische Parlament, erklärt Muhammed Elemenler, Binnenmarktexperte am cep:

Die Annahme der Richtlinie durch das Parlament ist richtig. Die Kritik der Netzaktivisten ist verfehlt. Durch die vorgesehene Haftung von Internetplattformen geht das freie Internet nicht unter.

Die Kritiker übersehen, dass die Richtlinie Rechte stärkt. Das „freie“ Internet bedeutet nicht, dass Rechte „frei“ verletzt werden dürfen. Sie übersehen ferner, dass Internetplattformen umfassende Lizenzvereinbarungen abschließen können. Tun sie dies, müssen sie für die Veröffentlichung vieler Inhalte nicht haften. Damit wird auch die – erst auf einer nachgelagerten Stufe vorgesehene – Sperrung von Inhalten durch einen Uploadfilter weniger wahrscheinlich bzw. überflüssig. Das Argument, Internetplattformen werden aus Kostengründen keine umfassenden Lizenzen abschließen, überzeugt nicht, da sie ein Interesse an einem möglichst breiten Angebot haben. Es ist daher davon auszugehen, dass Internetplattformen umfassende Lizenzen abschließen werden.

Wenn aus der Menge der nicht-lizensierten, aber geschützten Inhalte das Hochladen eines Inhalts durch einen Uploadfilter blockiert werden sollte, besteht für den betroffenen Nutzer die Möglichkeit einer Beschwerde, die zügig entschieden werden soll.

Schließlich profitieren auch nicht-kommerzielle Plattformnutzer von der Richtlinie, die eigene Inhalte auf einer Plattform hochladen, da sie von den Lizenzvereinbarungen der Internetplattformen ebenfalls erfasst wären. Die Lizenzen gelten nämlich auch für ihre Uploads und geben ihnen Rechtssicherheit.

Leider gingen in der Diskussion andere Regelungen der Richtlinie unter: So fanden die sinnvollen Regelungen zu Text- und Datamining oder die Lizensierung von vergriffenen Werken kaum Beachtung.

Für Fragen steht Ihnen Muhammed Elemenler (elemenler(at)cep.eu, 0761/38693-244) zur Verfügung.