21.11.18

PRESSESTATEMENT 117/2018

Reaktion der EU-Kommission zu Italiens Haushalt war dringend notwendig

Die EU-Kommission hat heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Konformität des italienischen Haushalts mit den europäischen Fiskalregeln beurteilt. Dazu erklärt Matthias Kullas vom cep:

„Dass die Kommission diesen Schritt geht, war dringend notwendig. Angesichts der offenen Ignoranz der italienischen Regierung gegenüber den europäischen Fiskalregeln, blieb der EU-Kommission nichts anderes übrig. Anderenfalls wäre der letzte Rest an Glaubwürdigkeit, den der Stabilitäts- und Wachstumspakt noch hat, verloren gegangen. Allerdings hat die Kommission mit diesem Bericht noch nichts erreicht. Wenn die Glaubwürdigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts gestärkt werden soll, muss sie Sanktionen verhängen, falls die italienische Regierung die europäischen Fiskalregeln weiter ignorieren sollte. Die italienische Regierung hat bereits angekündigt, eventuelle Sanktionen nicht zu zahlen. Sollte dies tatsächlich geschehen, ist der Ansatz, die Haushalte der Mitgliedstaaten durch Gesetze zu steuern, endgültig gescheitert. Letztlich können nur die Kapitalmärkte Regierungen disziplinieren. Die EU sollte daher diesen Ansatz stärken.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission kommt in ihrem heutigen Bericht zu dem Schluss, dass die Eröffnung eines Defizitverfahrens angebracht sei, da Italien die Vorgaben zum Abbau des Schuldenstands nicht einhält. Die europäischen Regeln erlauben den Mitgliedstaaten einen Schuldenstand von max. 60% des BIP (Referenzwert). Staaten, deren Schuldenstand über diesem Referenzwert liegt, müssen den Teil der Schulden über dem Referenzwert um durchschnittlich ein Zwanzigstel pro Jahr verringern (über einen Zeitraum von drei Jahren). Andererseits droht die Einleitung eines Defizitverfahrens. Die Kommission muss dabei jedoch nicht abwarten, bis die Daten zum Schuldenabbau für die vergangenen drei Jahre vorliegen. Sie kann auch feststellen, dass eine erhebliche Gefahr besteht, dass die Vorgaben zum Schuldenabbau nicht eingehalten werden. Hierfür muss sie eine Analyse erstellen, die zu dem Schluss kommt, dass der Schuldenabbau im vergangenen, im laufenden und im nächsten Jahr nicht ausreichend sein wird. Genau dies hat die Kommission heute bei Italien festgestellt.

Mit dem heute vorgelegten Bericht hat die EU-Kommission die Voraussetzung zur Einleitung eines Defizitverfahrens geschaffen. Bevor dies geschehen kann, müssen aber die Mitgliedstaaten dem Bericht zustimmen.