19.11.18

PRESSESTATEMENT 115/2018

Mehrwert eines Extrabudgets für die Eurozone ist nicht erkennbar

Zum deutsch-französischen Vorschlag, ein Eurozonen-Budget einzurichten, erklärt Matthias Kullas vom cep:

„Auf dem heutigen Eurogruppen-Treffen präsentieren der deutsche und der französische Finanzminister ihren Vorschlag zur Einrichtung eines Eurozonen-Budgets. Der Vorschlag ist in jeder Hinsicht sehr allgemein gehalten. So sollen mit dem Budget gleich drei Ziele verfolgt werden: Es soll erstens Anreize für die Durchführung von Strukturreformen setzen. Zweitens soll es zur Stabilisierung der Eurozone beitragen und drittens die Konvergenz im Euro-Raum fördern. Nicht klar ist bislang, woher die Mittel für ein Eurozonen-Budget kommen sollen. Zur Diskussion werden hier Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer oder Mittel aus dem EU-Haushalt gestellt.

Unklar ist schließlich auch, wie sich der Vorschlag zu den beiden Kommissionsvorschlägen zur Einführung einer Stabilisierungsfunktion und zur Einführung eines Instruments zur Unterstützung von Strukturreformen verhält. Beide Vorschläge verfolgen dieselben Ziele wie das vorgeschlagene Eurozonen-Budget. Die EU-Kommission hatte die beiden Verordnungsvorschläge am 31. Mai veröffentlicht.

Während diese Unklarheiten in den nächsten Wochen und Monaten konkretisiert werden können, gibt es ein Problem, das sich nicht ohne Weiteres beheben lässt: Es fehlt nach wie vor ein überzeugendes Argument für die Einrichtung eines Eurozonen-Budgets. Denn die Stabilität der Eurozone kann am besten dadurch gewährleistet werden, indem die Euro-Staaten ihre nationalen Haushalte in Ordnung bringen und notwendige Strukturreformen durchführen. Hierfür braucht es kein Geld, sondern die Einsicht der nationalen Regierungen.“

Für Nachfragen steht Ihnen Dr. Matthias Kullas (kullas(at)cep.eu, 0761/38693-236) zur Verfügung.