16.11.17

PRESSEINFORMATION 98/2017

Prima Klima für „Jamaika“?

Das cep hat die in den Sondierungen zur Regierungsbildung diskutierten deutschen Klimaschutzmaßnahmen mit Blick auf die EU-Rahmenbedingungen bewertet.

Deutschland muss die Einhaltung seiner EU-rechtlich verbindlichen Zielvorgaben zum Klimaschutz effizient sicherstellen, statt an dem freiwilligen nationalen 40%-Klimaziel festzuhalten. In seiner Bewertung der gegenwärtig diskutierten Vorschläge der potentiellen Koalitionäre kommt das cep zu dem Schluss, dass auch auf einen politisch verordneten „Kohleausstieg“ verzichtet werden sollte. Außerdem sollte der Straßenverkehr in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) einbezogen werden, statt Verbrennungsmotoren zu verbieten.

Ein zentraler Streitpunkt bei den Sondierungsgesprächen ist die Frage, wieviel CO2 zusätzlich eingespart werden muss, damit das 2009 von der damaligen schwarz-gelben Regierung beschlossene Ziel, die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40% gegenüber 1990 zu senken, noch erreicht wird. Die entscheidende Frage ist jedoch aus Sicht des cep, ob die Verfolgung eines spezifisch deutschen Klimaziels überhaupt sinnvoll ist. Denn unabhängig davon, dass es sich dabei nur um eine freiwillige Selbstverpflichtung handelt, die sich weder aus dem Klimaschutzabkommen von Paris noch aus europarechtlichen Vorgaben ergibt, ist das deutsche Klimaziel nicht mit dem EU-Rechtsrahmen abgestimmt und lässt das EU-weite Klimaziel bis 2020 außer Acht. Statt an dem 40%-Klimaziel festzuhalten, sollte sie sich auf die Einhaltung des EU-rechtlich verbindlichen deutschen Ziels konzentrieren, die CO2-Emissionen in den Nicht-ETS-Sektoren bis 2020 um 14% gegenüber 2005 zu senken.

Auch ein politisch verordneter „Kohleausstieg“ durch die Stilllegung von Kohlekraftwerken ist abzulehnen, weil er für sich genommen klimapolitisch unwirksam ist und dem marktwirtschaftlichen Ansatz des EU-ETS widerspricht, CO2 dort einzusparen, wo es am kostengünstigsten ist. Damit wird Klimaschutz unnötig teuer.

Ein EU-weiter Mindestpreis für Emissionszertifikate kann zu tatsächlichen CO2-Einsparungen führen. Allerdings erhöht er auch die Gefahr einer Verlagerung der CO2-Emissionen aus der EU in Drittstaaten. Zudem sieht die vor wenigen Tagen beschlossene Ausgestaltung des EU-ETS ab 2021 keine Regelung für einem CO2-Mindestpreis vor. Aus diesen Gründen sollte sich die künftige Bundesregierung nicht für einen Mindestpreis verkämpfen, sondern sich primär für eine weltweite Angleichung der CO2-Bepreisung einsetzen.

Im Verkehrsbereich sollte die künftige Bundesregierung eine technologieneutrale Klimapolitik betreiben. Dazu sollte sie auf Verbote bestimmter Antriebstechnologien verzichten. Stattdessen sollte der Straßenverkehr in ein Emissionshandelssystem einbezogen werden, um den Wettbewerb für die günstigsten CO2-Vermeidungsoptionen über alle Sektoren hinweg zu stärken.

cepAdhoc Prima Klima für „Jamaika“? EU-Rahmenbedingungen künftiger deutscher Klimamaßnahmen