19.11.19

PRESSEINFORMATION 97/2019

Deutscher Emissionshandel: eine vertane Chance

Das deutsche Klimaschutzprogramm 2030 sieht ein "nationales Emissionshandelssystem" (nEHS) für Verkehr und Wärme vor. Diesen Ansatz zur CO2-Reduktion hat das cep in einem Input bewertet.

Die Bundesregierung hat die Chance zu einer effektiven und effizienten CO2-Reduktion durch ein funktionierendes nationales Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme nicht genutzt. Obwohl genug wissenschaftliche Expertise vorlag, wurde ein inkonsistenter fauler Kompromiss auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Das geplante nationale Emissionshandelssystem – mit Festpreis bis 2025 sowie Mindest- und Höchstpreis danach – genauso wie die geplante großteilige Verausgabung der Einnahmen in Subventionsprogrammen sind weder effektiv noch effizient noch sozial verträglich. Auch dauert die Einführungsphase mit einem Festpreissystem im nEHS bis Ende 2025 viel zu lange.

Zur Ausgestaltung der CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme fordert das cep daher:

  • Nach einer raschen Einrichtung einer Handelsplattform im nationalen Emissionshandelssystem sollten Zertifikate sofort und ohne Mindest- und Höchstpreise versteigert werden. Nur so werden die EU-Reduktionsvorgaben effektiv eingehalten und kostenträchtige Zukäufe von Emissionszuteilungen anderer EU-Länder vermieden.
  • Einnahmen aus dem Zertifikatehandel sollten weitestgehend an die Bevölkerung und die Unternehmen rückausgeschüttet werden. Dies sorgt für bessere Akzeptanz eines höheren CO2-Preises. Eine Senkung der Energiekosten ist dabei kontraproduktiv, weil niedrigere Strompreise zu höherem Stromverbrauch führen. Damit steigen im EU-Zertifikatehandel die Zertifikatepreise und das schlägt wieder preistreibend auf die Strompreise zurück, sodass es kaum zu Entlastungen kommt.
  • Kurz- bis mittelfristig sollte Deutschland die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme mit anderen Mitgliedstaaten, die ähnliche Systeme wie das nEHS errichtet haben, koordinieren.
  • Mittelfristig sollte Deutschland ein vom EU-ETS getrenntes EU-weites EHS für Verkehr und Wärme anstreben, denn so wird verhindert, dass die preisstarre Nachfrage nach Kraftstoffen eine Erhöhung des Carbon-Leakage Risikos im EU-ETS verhindert. Langfristig können bei ausreichendem Carbon-Leakage-Schutz beide Handelssysteme zusammengeführt werden.

Hintergrund

Nach intensiven Diskussionen über die Zukunft der Klimapolitik in Deutschland hat der Deutsche Bundestag im Eilverfahren am 15. November 2019 mehrere Gesetze angenommen, mit denen das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung („Klimapaket“) vom 20. September 2019 bis Ende 2019 in Gesetzesform gegossen werden soll. Der Handlungsdruck ist groß, da die bestehenden Maßnahmen in den Sektoren, die nicht dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) unterliegen – insbesondere Straßenverkehr, Gebäude, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Landwirtschaft („Nicht-EU-ETS-Sektoren“) – nicht ausreichen, um das auf EU-Ebene für Deutschland rechtsverbindlich festgelegte CO2-Reduktionssziel für 2030 zu erfüllen („Klimaschutzlücke“). Nach der EU-Effort-Sharing-Verordnung muss Deutschland seine CO2-Emissionen in den Nicht-EU-ETS-Sektoren um 38% im Vergleich zu 2005 verringern.