19.09.16

PRESSEINFORMATION 97/2016

Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren

Nationale Ziele für Reduktion von Treibhausgasen: Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung will verbindliche nationale Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021–2030 festlegen.

Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen (THG) in den Sektoren zuweisen, die nicht dem EU-Emissionshandel (ETS) unterliegen (z.B. Verkehr und Landwirtschaft). Demnach muss z.B. Deutschland seine THG bis 2030 um 38% gegenüber 2005 gesenkt haben. Die EU-Kommission schlägt zudem Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer nationalen Ziele nutzen können.

In seiner Analyse des Kommissionsvorschlags begrüßt das cep diese Optionen. So erleichtere die Möglichkeit, überschüssige THG-Emissionszuteilungen auf die Folgejahre zu übertragen, die THG-Emissionseinsparung über den Konjunkturzyklus. Auch werden durch das Recht, THG-Emissionsberechtigungen an andere Mitgliedstaaten zu verkaufen, Emissionen dort eingespart, wo dies EU-weit am günstigsten ist. Außerdem senkt die Anrechnung von Emissionszertifikaten in den Nicht-ETS-Sektoren die Kosten der Emissionsreduktion. Diese Option sollte aus Sicht des cep aber allen Mitgliedstaaten eingeräumt werden. Hintergrund Der Europäische Rat hat 2014 beschlossen, dass die Emissionen von Treibhausgasen in der EU bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990 abgesenkt werden müssen.

Dieses vorgegebene Ziel wird durch zwei Teilziele konkretisiert:

  • Reduktion um 43% gegenüber 2005 für die Sektoren im Emissionshandelssystem – insbesondere energieintensive Industrien und Kraftwerke.
  • Reduktion um 30% gegenüber 2005 für die nicht dem ETS unterliegenden Sektoren – insbesondere Straßenverkehr und Gebäudesektor.

 

Die komplette Analyse lesen Sie hier.