02.10.18

PRESSEINFORMATION 96/2018

Europäische CO2-Auflagen für Lkw

Um die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken, sollen erstmals Zielvorgaben für die CO2-Emissionen von Lkw eingeführt werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt.

CO2-Zielvorgaben für Lkw bieten keine Gewähr zur Verringerung von CO2-Emissionen des Straßengüterverkehrs in dem gewünschten Ausmaß. Zu diesem Schluss kommen die Verkehrsexperten des cep in ihrer Analyse des Kommissionsvorschlages. Auch beruhen die EU-weiten CO2-Zielvorgaben auf einer unzureichenden Datenbasis und sind angesichts der langen Produktzyklen bei Lkw zu streng. Aus Sicht des cep ist darüber hinaus auch die Höhe der vorgesehenen Strafzahlungen unverhältnismäßig und daher EU-rechtswidrig.

Hintergrund und Ziele

Lkw einschließlich Lkw-Zugmaschinen für Anhänger und Sattelauflieger sowie Busse („schwere Nutzfahrzeuge“, SNF) verursachen EU-weit 6% aller CO2-Emissionen und 25% der CO2-Emissionen im Straßenverkehr. Ohne Gegenmaßnahmen würden letztere bis 2030 um ca. 9% gegenüber 2010 steigen. Bis 2050 sollen die EU-weiten CO2-Emissionen des Verkehrssektors um mindestens 60% gegenüber 1990 sinken [siehe „EU-Weißbuch Verkehr“ KOM(2011) 144] und „eine klare Tendenz Richtung null“ haben [siehe Mitteilung COM(2016) 501 sowie cepAnalyse 30/2016].

Derzeit gelten in der EU Vorgaben für die Reduktion der CO2-Emissionen von Straßenfahrzeugen nur für Pkw und „leichte Nutzfahrzeuge“ (LNF), nicht jedoch für SNF. Die vorgeschlagene Verordnung definiert „Zielvorgaben“ für die Reduktion der CO2-Emissionen („CO2-Zielvorgaben“) von neu zugelassenen („neuen“) Lkw – nicht jedoch von Bussen – sowohl für die EU-Flotte als auch für die Flotten der einzelnen Hersteller. Die CO2-Zielvorgaben sollen auch den Kraftstoffverbrauch von Lkw und damit die Kosten für die Transportunternehmen und deren Kunden senken.

cepAnalyse CO2-Zielvorgaben für neue Lkw