09.09.16

PRESSEINFORMATION 93/2016

Tohuwabohu zum Roaming in Brüssel

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Abschaffung der Roaming-Gebühren für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen im Jahr zurückgezogen.

„Das Gebaren der EU-Kommission zum Thema Roaming ist befremdlich und wirft viele Fragen auf“, erklärt Bert Van Roosebeke vom cep.

Im November 2015 hatten sich Kommission, Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten auf eine neue Roaming-Verordnung (Nr. 2015/2120) geeinigt.

Wie vielfach berichtet, regelt diese Verordnung, dass ab 15. Juni 2017 alle Roaming-Gebühren grundsätzlich wegfallen. Ebenfalls darin enthalten war aber die Klausel, dass diese Abschaffung nur im begrenzten Umfang, die sogenannte „übliche Nutzung“ oder „fair use“ gelten würde.

Dafür gibt es zwei durchaus triftige Gründe. Zum einen sind die Vorleistungspreise für Roamingdienste je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Auch führt die Abschaffung der Roaming-Entgelte zu Problemen für Anbieter, die nicht über eigene Netze im Ausland verfügen. Denn diese Anbieter müssen für die Zustellung jedes Roaminganrufs ins Ausland ein Zustellungsentgelt an den ausländischen Netzbetreiber bezahlen, dürfen dieses aber den eigenen Kunden nicht mehr in Rechnung stellen. Und zum anderen sollte das SIM-Shopping vermieden werden. Endkunden sollten sich nicht eine SIM-Karte aus einem anderen Mitgliedstaat mit niedrigen Endtarifen besorgen, um damit dann dauerhaft (und zu diesen Preisen) in einem anderen Mitgliedstaat zu telefonieren. Bei Netzbetreibern aus diesem anderen Mitgliedstaat würden dadurch hohe Verluste anfallen.

Als nun die Kommission die „übliche Nutzung“ auf 90 Tage festlegte, war die Aufregung groß. Viele waren wohl davon ausgegangen, dass es eine solche Obergrenze gar nicht geben würde; oder nutzen die Aufregung, um das politische Ziel der kompletten Roaming-Abschaffung nun doch noch zu erreichen. Vielfach hieß es, die EU stelle sich ein eigenes Bein, betreibe Anti-Werbung in sensiblen Zeiten des Brexit. „Etwas weniger Aufregung wäre jetzt gut“, so Van Roosebeke, der es schade fände, wenn sich der Mehrwert der EU für die Bürger auf die Roamingpreise reduzieren ließe.