22.10.19

PRESSEINFORMATION 88/2019

Ein gesundes Europa

 

Ein cepAdhoc bewertet die zentralen gesundheitspolitischen Arbeitsaufträge von der Leyens an die zugeordneten Kommissare im Bereich öffentliche Gesundheit.

Die Anforderungen an die künftige EU-Gesundheitspolitik erinnern teilweise an den Versuch der Quadratur des Kreises. Denn die Versorgung der Bevölkerung mit erschwinglichen Medikamenten sicherstellen und dabei auch die europäische Pharmaindustrie zu unterstützen, wird schwer möglich sein. Beide Vorgaben stehen in einem Zielkonflikt. Die sehr kostenintensive Arzneimittelforschung lohnt sich nur, wenn die Aufwendungen über hohe Verkaufserträge, also entsprechende Preise, kompensiert werden können. Gleichzeitig ist die zügige Markteinführung von Generika und Biosimilars wichtig, um Preise zu senken und für erschwingliche Arzneimittel zu sorgen.

Im Gegensatz ist die Aufforderung, das Potenzial von "e-Health" optimal nutzen, um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und Ungleichheiten abzubauen, durchaus angemessen. Das EU-Ziel, bei der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung einen sicheren Zugang der Bürger zu ihren Gesundheitsdaten sowie den grenzüberschreitenden Austausch dieser Daten zu ermöglichen, ist angemessen und realistisch. Durch freiwillige Zusammenarbeit kann die EU auch ohne Gesetzgebungskompetenz hier viel erreichen: Dies zeigt sich z.B. durch die Schaffung des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten ("ePA"). Die EU sollte den Weg der freiwilligen Zusammenarbeit fortführen und sich dabei auf die Weiterentwicklung des Austauschformats für ePA konzentrieren, da es die Grundlage für einen grenzüberschreitenden Austausch von Patientendaten darstellt und es hierdurch den EU-Bürgern wesentlich erleichtert wird, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen.

Auch ein EU-weiter Datenraum ("European Health Data Space") für Gesundheitsdaten kann durch eine hohe Datenverfügbarkeit Innovationen begünstigen. Jedoch muss aus Sicht des cep gewährleistet werden, dass jeder Bürger die Weitergabe seiner Daten kontrollieren kann. Ausschlaggebend wird sein, welche Daten zur Verfügung stehen, welche Zugriffsrechte ermöglicht werden und wie der effektive Schutz der Daten sichergestellt wird.