11.09.18

PRESSEINFORMATION 87/2018

Handeln gegen Meeresverschmutzung durch Plastik

Die EU will dazu beitragen, die Meeresverschmutzung durch Kunststoffprodukte und -verpackungen zu reduzieren. Dafür hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt vorgelegt.

Angesichts des gewaltigen Ausmaßes der Vermüllung der Meere durch Plastik und andere Kunststoffprodukte ist Handeln strengstens geboten. Aus Sicht des cep können das Verbot der kostenlosen Ausgabe von „Take-Away-Verpackungen“ und Einwegbechern in der Gastronomie ein effektives Mittel zur Verminderung von Kunststoffabfällen sein. Zudem könnte ein Pfandsystem Anreize schaffen, leere Einweggetränkeflaschen zu sammeln und zurückzugeben.

Darüber hinaus wäre es aus Sicht des cep wichtig, ein Problembewusstsein beim Verbraucher zu schaffen. Denn der wird bei der Diskussion um eine Verringerung von Plastikabfällen in der Natur sträflich vernachlässigt. Dabei steckt hinter jedem Plastikteller, der im Meer landet, ein Mensch, der diesen zuvor unachtsam entsorgt hat. Hier muss die Politik ansetzen. Denn für ein Ende der Vermüllung der Meere braucht es eine Bewusstseinsänderung beim Verbraucher und nicht nur Verbote. Dafür gibt es verschiedene Instrumente. Hilfreich wären z.B. Sensibilisierungskampagnen in Schulen und Informationstafeln über geeignete Entsorgungsmöglichkeiten an Stränden. Ein Bewusstseinswandel ist auch möglich, wenn die Abfallentsorgung insbesondere in den sensiblen Regionen – z.B. den Küsten – besser überwacht und Fehlverhalten härter sanktioniert werden. Das von der EU-Kommission geplante Verbot von Einwegkunststoffprodukten (Trinkhalme und Besteck z.B.) führt hingegen in die falsche Richtung, weil es kaum Problembewusstsein schafft. Vielmehr ist zu befürchten, dass als Alternative genutzte Holzbestecke oder Pappteller noch häufiger als derzeit in der Natur landen, da sie ja im Vergleich zu ihren Pendants aus Plastik als geradezu umweltfreundlich gelten. Die hohen Mengen an achtlos weggeworfenen Coffee-To-Go-Bechern, die überall in der Natur zu finden sind, machen dies mehr als deutlich.

Hinzu kommt: Ein Verbot von Trinkhalmen etc. schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher massiv ein und entzieht betroffenen Unternehmen die Geschäftsgrundlage. Dies ist ein Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Hintergrund und Ziele

Jährlich gelangen in der EU 150.000 bis 450.000 Tonnen Kunststoffabfälle in die Meere. Dieser Abfall kann Meerestiere und Seevögel gefährden und über die Nahrungskette auch der menschlichen Gesundheit schaden. Strandmüllzählungen in der EU haben ergeben, dass Kunststoffe 80% bis 85% der Meeresabfälle ausmachen. Von diesen Abfällen sind 50% Einwegkunststoffprodukte wie Flaschen, Trinkhalme oder Tüten und 27% Fischereifanggeräte wie Fischernetze und Angelruten.

Zum Schutz der Meeresumwelt soll die vorgeschlagene neue Richtlinie die Herstellung und Vermarktung der zehn am häufigsten bei Strandsäuberungen gefundenen Einwegprodukte sowie von Fischereifanggeräten regulieren, die zusammen 70% der Kunststoffabfälle in den Meeren ausmachen. Die Richtlinie umfasst verschiedene Vorgaben wie Verbrauchsminderung, Vermarktungsverbot, Produktanforderungen, Getrenntsammlung, Kennzeichnungs- und Informationspflichten sowie die „Erweiterte Herstellerverantwortung“ für eine Reihe von Kunststoffprodukten.

cepAnalyse Meeresverschmutzung durch Plastikprodukte