PRESSEINFORMATION 86/2017
EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 16.10.-20.10.2017
Für die Zeit vom 16.10.-20.10.2017 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:
| Institution/ Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Montag, 16.10.2017 | Brüssel: EP Ausschuss für Beschäftigung und Soziales
Abstimmung über Bericht zur Reform der Entsenderichtlinie
| Die EP-Berichterstatter unterstützen den Vorschlag der Kommission, dass künftig der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten soll. Das cep lehnt die Einführung dieses Grundsatzes ab, da dies vor allem mittel- und osteuropäische Unternehmen aus den westeuropäischen Märkten verdrängen würde. | Matthias Dauner Wissenschaftlicher Referent +49 761 38693-245
Urs Pötzsch Wissenschaftlicher Referent Arbeit & Soziales +49 761 38693-246 |
Dienstag, 17.10.2017
| Veröffentlichung des cepInput: CO₂-Mindestpreis: Fluch oder Segen der EU-Klimapolitik?
Aufgrund der derzeit geringen Preise für Emissionszertifikate in europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) wird zunehmende die Einführung eines CO2-Mindestpreises auf nationaler sowie EU-Ebene diskutiert. Dadurch sollen Investitionen in CO2-Technologien angeregt werden, die als notwendig erachtet werden, um die mittel- und langfristigen Klimaziele der EU zu erreichen.
| Ein niedriger Preis für Emissionszertifikate stellt nach Ansicht des cep kein Hindernis für die Erreichung der EU-Klimaschutzziele dar. Ein nationaler CO2-Mindestpreis senkt die Menge an CO2-Emissionen in der EU nicht. Ein EU-weiter CO2-Mindestpreis kann zwar zu weltweiten CO2-Emissionseinsparungen führen, erhöht aber auch die Gefahr einer CO2-Verlagerung aus der EU in Drittstaaten („Carbon-Leakage“). Mitgliedstaaten, die über das EU-weit vereinbarte Niveau hinaus mehr CO2-Emissionen in den EU-ETS-Sektoren einsparen wollen, sollten stattdessen Zertifikate aufkaufen und diese in eine nationale Reserve einstellen oder direkt löschen. | Dr. Moritz Bonn Wissenschaftlicher Referent +49 761 38693-249 |
| Luxemburg: Rat Allgemeine Angelegenheiten 3. jährlicher Dialog über Rechtsstaatlichkeit:
„Medienpluralismus und Rechtsstaatlichkeit im Digitalen Zeitalter“ | Unabhängige und pluralistische Medien sind ohne jeden Zweifel essentiell für unsere Gesellschaft. Dennoch ist es bedauerlich, dass der Rat den Rechtsstaatsdialog nicht nutzt, um über die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz zu sprechen. | Urs Pötzsch Wissenschaftlicher Referent EU-Verträge & -Institutionen +49 761 38693-246 |
| Luxemburg: Rat Allgemeine Angelegenheiten zum Artikel 50
Verlegung der beiden EU-Agenturen führen, die ihren Sitz gegenwärtig im Vereinigten Königreich haben |
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230
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Mittwoch, 18.10.2017
| Brüssel: Tripartite Social Summit
Beratung über „Säule sozialer Rechte“ | Der Sozialgipfel sollte genutzt werden, um den Inhalt der Säule sozialer Rechte genauer zu fassen. Außerdem muss geklärt werden, mit welchen Instrumenten die EU zur Umsetzung der Säule beitragen kann bzw. soll. | Matthias Dauner Wissenschaftlicher Referent +49 761 38693-245
Urs Pötzsch Wissenschaftlicher Referent Arbeit & Soziales +49 761 38693-246 |
Donnerstag, 19.10.2017
| Brüssel: Europäischer Rat (bis 20.10.)
u.a. Digitales Europa: Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung
Digitaler Binnenmarkt für Europa: Umsetzung | Anfragen über die Pressestelle:
+49 761 38693-221
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| Europäischer Rat (Artikel 50) EU-27-Format
Jüngste Entwicklungen bei den Brexit-Verhandlungen |
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230 |
| Brüssel: Europäisches Parlament / Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) e-Privacy Verordnung Nachdem die am 12.10. geplante Sitzung abgesagt wurde, stimmt der LIBE-Ausschuss nun am 19.10. über die sehr kontrovers diskutierte ePrivacy Verordnung ab, die die im letzten Jahr beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzen soll.
| Für das cep lässt der Kommissionsvorschlag die für unmittelbar geltendes Recht nötige Normenklarheit vermissen und ist damit rechtswidrig. Zahlreiche Unklarheiten machen ihre einheitliche Anwendung nahezu impraktikabel. Dass die Verordnung für die Datenverarbeitung weithin die Einwilligung der Endnutzer verlangt, stärkt zwar den Grundrechtsschutz. Das Einwilligungserfordernis ist jedoch nicht überall praktikabel. Insoweit müssen zusätzliche Ausnahmetatbestände geschaffen werden. Mehr hierzu finden Sie auch in unserer cepAnalyse. | Philipp Eckhardt Wissenschaftlicher Referent Informationstechnologien +49 761 38693-241
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