28.08.18

PRESSEINFORMATION 82/2018

Klimaschutz außerhalb des EU-Emissionshandelssystems

Die EU-Lastenteilung zur Reduktion von Treibhausgasen in Wirtschaftssektoren außerhalb des EU-Emissionshandelssystems ist für den Zeitraum 2021–2030 umfassend reformiert worden. Das cep hat Stand und Perspektiven nach der Reform bewertet.

Besser als das Effort-Sharing-System der EU wäre das Einbeziehen aller Sektoren in das Emissionshandelssystem (EU-ETS). Zu diesem Schluss kommen die Autoren des cepInput in ihrer Analyse der jüngst abgeschlossenen EU-Reform. Dies sei auch besser, als nur Ziele zur nationalen Begrenzung von Treibhausgasen (THG) vorzugeben. Darüber hinaus sieht das cep, dass Klimaschutzmaßnahmen außerhalb des EU-ETS effizienter sein würden, wenn die Mitgliedstaaten beim Einhalten ihrer THG-Obergrenzen Flexibilitätsoptionen nutzen könnten.

Ohne die Einbeziehung aller Sektoren in das EU-ETS sollten allerdings zur Erhöhung der Effizienz bei der THG-Reduktion außerhalb des Handelssystems die Regulierung der Emissionen durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry – LULUCF) möglichst eng an die des Effort-Sharing gekoppelt werden.

Hintergrund:

Das EU-ETS begrenzt die Treibhausgase, die von ca. 11.600 Industrieanlagen und durch den Luftverkehr emittiert werden, und ist damit das bedeutendste Klimaschutzinstrument in der EU. Allerdings umfasst es mit ca. 45 % weniger als die Hälfte der EU-weiten THG-Emissionen. In den nicht vom EU-ETS erfassten Wirtschaftssektoren – insbesondere dem Straßenverkehr, dem Gebäudesektor, der Landwirtschaft und der Abfallentsorgung – sollen THG-Emissionen seit 2013 durch eine „Lastenteilung“ („Effort-Sharing“) innerhalb der EU reduziert werden. Diese gibt den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ziele („Lasten“) zur THG-Reduktion in den Nicht-ETS-Sektoren vor, überlässt ihnen jedoch weitgehend die Entscheidung, mit welchen Maßnahmen sie ihre jeweiligen nationalen Vorgaben erreichen.

Für den Zeitraum 2013–2020 wird das Effort-Sharing durch die Effort-Sharing-Entscheidung [406/2009/EG] reguliert. Diese Regeln wurden nun für den Zeitraum 2021–2030 umfassend reformiert und in Form einer Verordnung neu erlassen. Nachdem hierzu die EU-Kommission im Juli 2016 einen Vorschlag vorgelegt hatte, einigten sich das Europäische Parlament und der Rat Ende 2017 auf einen Kompromiss. Mit dem Erlass der Effort-Sharing-Verordnung [(EU) 2018/842] am 30. Mai 2018 besteht nun Klarheit über die Ausgestaltung des Effort-Sharing zur THG-Reduktion in den Nicht-ETS-Sektoren ab 2021.

Zudem werden ab 2021 THG-Emissionen und gleichermaßen der THG-Abbau durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) durch die neugeschaffene LULUCF-Verordnung [(EU) 2018/841] vom 30. Mai 2018 erstmals umfassend in die EU-Klimapolitik einbezogen.

cepInput Klimaschutz außerhalb des EU-Emissionshandelssystems