18.11.22

Presseinformation 81/2022

cep kritisiert EU-Pläne zu körpereigenen Substanzen (SoHO)

Berlin/Freiburg. Blut, Plasma und andere körpereigene Substanzen, kurz SoHO, werden immer bedeutsamer vor allem im Kampf gegen seltene Krankheiten. Da in der EU wesentliche Produkte nicht ausreichend vorhanden sind, wächst die Abhängigkeit von Importen, insbesondere aus den USA. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält das Ziel der Kommission, EU-Bürger künftig besser zu versorgen, für richtig - einige der geplanten Maßnahmen jedoch für fraglich.

„Es ist erstrebenswert, den Schutz von Patienten zu gewährleisten. Allerdings sind nicht alle Schritte sinnvoll und notwendig“, sagt Nathalja Nolen. Die cep-Gesundheitsexpertin hat die geplante Verordnung mit cep-Jurist Patrick Stockebrandt analysiert.

So sei die angestrebte Pflicht zum Datenaustausch zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und SoHO-Zentren sinnvoll. Dadurch könnten EU-Bürger besser etwa vor möglichen Nebenwirkungen und vermeidbaren Gesundheitsrisiken geschützt und positive Effekte auf Lieferung, neue Genehmigungen und Spendenbereitschaft erzielt werden. Gerade die Spendenbereitschaft sei wichtig, weil es einen wachsenden Bedarf an bestimmten SoHO, etwa Plasma, in der EU gebe.

Die cep-Experten fordern von der Kommission, bestimmte Punkte in der Verordnung klarer zu definieren, um eine einheitliche Auslegung in der EU speziell durch SoHO-Fachleute sicherzustellen. Mitgliedstaaten sollten, wie von der EU geplant, Angebot und Nachfrage von bestimmten SoHOs wie Plasma und Knochenmark selbst regulieren, statt sich auf Lieferungen aus Drittstaaten zu verlassen.

Zuletzt wurde der dringende Bedarf auch in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung thematisiert. Speziell aus Blutplasma können lebensrettende Stoffe hergestellt werden. Die Spendenbereitschaft innerhalb der Bevölkerung lässt nach, während der Bedarf stetig steigt. Die Grundrechtecharta der EU verbietet die Erzielung von Gewinnen, jedoch können Spendern unter anderem Aufwandsentschädigungen gewährt werden. Der vorliegende Verordnungsvorschlag bleibt diesbezüglich unkonkret und belässt die Frage der Ausgestaltung bei den Mitgliedstaaten.