23.08.18

PRESSEINFORMATION 81/2018

cep-Pressethemen 27.8. bis 31.8.2018: cepInput Klimaschutz außerhalb des EU-ETS

Für die Zeit vom 27.8. bis 31.8.2018 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Dienstag,

28.8.2018

Veröffentlichung des cepInput: Klimaschutz außerhalb des EU-ETS

 

Das EU-Emissionshandelssystem zur Begrenzung von Treibhausgasen (THG) erfasst nur ca. 45 % der EU-weiten THG-Emissionen. Zu den nicht-erfassten Wirtschaftssektoren gehören der Straßenverkehr, der Gebäudesektor, die Landwirtschaft und die Abfallentsorgung. In diesen Bereichen sollen THG-Emissionen durch eine „Lastenteilung“ („Effort-Sharing“) innerhalb der EU reduziert werden.

Das Effort-Sharing-System ist für den Zeitraum 2021–2030 umfassend reformiert worden. Das cep hat die Reform analysiert und empfiehlt, alle Sektoren in das EU-ETS einzubeziehen, anstatt nur nationale THG-Reduktionsziele vorzugeben. Darüber hinaus werden Klimaschutzmaßnahmen außerhalb des EU-ETS effizienter, wenn die Mitgliedstaaten beim Einhalten ihrer THG-Obergrenzen Flexibilitätsoptionen nutzen können.

Dr. Moritz Bonn

Energie, Umwelt, Klima, Verkehr

+49 761 38693-249

presse(at)cep.eu

Mittwoch,

29.8.2018

 

Brüssel: EP

EMPL Ausschuss

 

Beratungen zu

  

 

Anfragen über die Pressestelle:

 

+49 761 38693-220

presse(at)cep.eu

 

Vorschlag ELA

 

Die geplante Europäische Arbeitsbehörde könnte die Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten erleichtern und dadurch die einheitliche Anwendung des EU-Rechts verbessern. Bürger und Unternehmen sollten von einer einheitlichen Anwendung des EU-Rechts profitieren und nicht durch mehr Bürokratie belastet werden.

 

 

Vorschlag Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

 

Die Ausweitung der Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber und ihre zeitliche Vorverlagerung erhöhen die Transparenz und verbessern dadurch die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer. Allerdings ist der Umfang der Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber zum Teil unverhältnismäßig. Zudem verstößt die Einführung einer EU-einheitlichen Definition des Begriffs „Arbeitnehmer“ gegen das Subsidiaritätsprinzip.