17.09.19

PRESSEINFORMATION 76/2019

Für einen Emissionshandel ohne Preisgrenzen

Eine cep-Studie zeigt, wie das Klimakabinett am Freitag die Weichen für eine wirksame CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor in Deutschland und Europa stellen kann.

Die CO2-Bepreisung - CO2-Steuer oder Emissionshandels - ist besser als ordnungsrechtliche Klimaschutzmaßnahmen und Subventionen geeignet, um CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor wirksam und kostengünstig zu reduzieren (Weichenstellung 1).

Es ist unmöglich, mit einer CO2-Steuer einen "optimalen" CO2-Preis zu bestimmen, um CO2-Emissionen im gewünschten Umfang zu reduzieren. Zudem haben die seit 2003 eingefrorene Ökosteuer in Deutschland und die Gelbwesten-Proteste in Frankreich gezeigt, dass die erforderlichen schrittweisen Steuererhöhungen sich politisch nicht durchhalten lassen - hierdurch wird jedoch die Verwirklichung von CO2-Reduktionszielen verhindert. Im Gegensatz dazu garantiert ein Emissionshandel durch seine Begrenzung und Absenkung der erlaubten CO2-Emissionen von vornherein, dass CO2-Reduktionsziele sicher und zudem kostengünstig erreicht werden (Weichenstellung 2).

Das cep empfiehlt, dass Deutschland zunächst einen nationalen Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor einrichtet, der unabhängig vom bestehenden EU-Emissionshandel für die Energieerzeuger und die Industrie ist (Weichenstellung 3). Dann können Emissionspreissteigerungen aufgrund einer preisstarren Nachfrage im deutschen Verkehrs- und Gebäudesektor nicht auf den Preis im EU-Emissionshandel durchschlagen. Andernfalls würden u.U. nicht nur EU-weit Unternehmen aufgrund der deutschen Nachfrage höhere Klimaschutzkosten und damit Nachteile im globalen Wett¬bewerb erleiden, sondern auch insgesamt die globalen CO2-Emissionen steigen ("Carbon Leakage").

Damit ein solcher deutscher Emissionshandel seine Vorteile voll entfalten kann, dürfen weder ein Mindestpreis noch ein Höchstpreis festgelegt werden (Weichenstellung 4). Ein Mindestpreis verteuert unnötig die Erreichung des CO2-Reduktionsziels. Ein Höchstpreis gefährdet die effiziente Erreichung des CO2-Reduktionsziels.

Dass die Einrichtung des Emissionshandels Zeit erfordert, ist kein Grund, ganz auf seine Vorteile zu verzichten. Um schnell in eine CO2-Bepreisung einzusteigen, können übergangsweise - analog einer CO2-Steuer - befristete Emissionsrechte zu einem Fixpreis abgegeben werden.

Eine Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel sollte verhindern, dass Bürger und betroffene Unternehmen übermäßig belastet werden. Sie sollte aber keinesfalls über eine Senkung der Energiekosten erfolgen: Hierdurch steigt die Nachfrage nach Energie, was zu einem Anstieg des Preises für Emissionsrechte führt und so die Kostentlastung teilweise wieder aufhebt.

Das cep fordert jetzt für Deutschland einen geschlossene Emissionshandel ohne Preisobergrenzen und Preisuntergrenzen auch, weil er kurz- bis mittelfristig eine internationale Zusammenarbeit bei der CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten ("Koalition der Willigen") oder eventuell sogar allen ermöglicht. Dazu schlägt das cep einen konkreten "Fahrplan für eine CO2-Bepreisung in Deutschland und Europa" vor. Hierzu besteht umso mehr Anlass, als die zukünftige Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen eine Ausweitung des bestehenden EU-Emissionshandels auch auf den Verkehrs- und Gebäudesektor bis 2030 als zentrales Projekt ihres "Europäischen grünen Deals" angekündigt hat.