31.07.18

PRESSEINFORMATION 74/2018

Besserer Klimaschutz durch Emissionshandelssystem

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist im Vorfeld seiner 4. Handelsperiode (2021–2030) umfassend reformiert worden. Das cep hat Stand und Perspektiven nach der Reform in einem Input bewertet.

Das EU-Emissionshandelssystem ist das wichtigste EU-Klimaschutzinstrument und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele. Aus Sicht des cep ist es ein ökologisch treffsicheres und zugleich ökonomisch effizientes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Aus diesem Grund sollten künftig auch weitere Sektoren wie der Straßenverkehr in das EU-ETS einbezogen werden. Außerdem sollte der Anteil an Emissionszertifikaten, die den im internationalen Wettbewerb stehenden EU-Industrie-Unternehmen kostenlos zugeteilt werden, nicht auf maximal 46% begrenzt werden. So könnte der klimaschädlichen Verlagerung von Emissionen aus der EU in Drittstaaten („Carbon-Leakage“) entgegengewirkt werden.

Hintergrund

Reguliert wird das EU-ETS im Wesentlichen durch die EU-ETS-Richtlinie [2003/87/EG], die seit ihrem Erlass 2003 mehrfach geändert wurde. Im Vorfeld der kommenden 4. EU-ETS-Handelsperiode von 2021 bis 2030 ist sie erneut umfassend reformiert worden. Nachdem die EU-Kommission dazu 2015 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt hatte, konnten sich das Europäische Parlament und der Rat erst nach heftigen Diskussionen im November 2017 auf einen Kompromiss einigen. Mit der Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie besteht nun Klarheit über die Ausgestaltung des EU-ETS ab 2021.

Allerdings ist mit der nun abgeschlossenen Reform die Diskussion um die weitere Ausgestaltung des EU-ETS nicht beendet. So besteht nach Ansicht von Kritikern weiterer Handlungsbedarf, da der Emissionshandel aufgrund eines niedrigen Preises für Emissionsrechte nicht richtig „funktioniere“. „Nach der Reform“ ist also womöglich „vor der Reform“, und somit sind weitere wesentliche Änderungen nicht ausgeschlossen.

cepInput Klimaschutz durch das EU-ETS