21.10.22

Presseinformation 72/2022

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Woche vom 24.10.-28.10.2022: Industrieemissionen, Rohstoffreserven, Verordnung über Sofortzahlungen

 

Institution/Agenda

Ansprechpartner

cep-Statement

Montag, 24.10.2022

Luxemburg: Treffen des Rates für Umwelt

  • Beratungen zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen
  • Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte
 

Svenja Schwind

+49 761 38693-249

presse(at)cep.eu

Die Ökodesign Richtlinie wurde vom cep bereits in einer cepAnalyse untersucht.

Dienstag, 25.10.2022

Luxemburg: Treffen des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie

  • Beratungen zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
 

Dr. Martin Menner

+49 761 38693-242

presse(at)cep.eu

 

Freiburg/Berlin: cepInput zu strategischen Rohstoffreserven

Als Teil einer europäischen Rohstoffstrategie wird der Aufbau strategischer Reserven für kritische Metalle diskutiert. Der Artikel argumentiert, dass solche Reserven kurzfristig einen sinnvollen Beitrag zur Senkung von Preis- und Versorgungsrisiken leisten können. Zentrale Voraussetzungen sind ein effizientes Risikomonitoring und ausreichend ökonomische Anreize für Unternehmen. 

Dr. André Wolf

 

+49 30 43973746-14

presse(at)cep.eu

Maßnahmen zur Senkung der Abhängigkeit Europas von China bei kritischen Rohmaterialien sind dringend erforderlich. Der Weg zu mehr Autonomie ist jedoch lang. Der Aufbau strategischer Rohstoffreserven ist deshalb eine gute Ergänzung, um schon kurzfristig bestehende Preis- und Versorgungsrisiken abzufedern. Um die Gefahr der Fehlplanung zu minimieren, sollte die Umsetzung vorrangig in der Förderung von Lagerhaltung auf Ebene betroffener Industrieunternehmen bestehen.

 

Mittwoch,

26.10.2022

Brüssel: Europäische Kommission

Verordnung über Sofortzahlungen:

Neue technologische Entwicklungen machen keinen Halt vor der Zahlungsabwicklung. Im Jahr 2020 bekräftigte die Kommission in ihrer EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr das Ziel, die vollständige Einführung von Echtzeitüberweisungen (Englisch: instant payments) in der EU zu fördern. Mit Echtzeitüberweisungen bieten Zahlungsdienstleister ihren Kunden einen nahtlosen nutzerfreundlichen Bezahlvorgang. Im B2B-Bereich haben Echtzeitüberweisungen nach den Schätzungen der EZB positive Auswirkungen auf den Cashflow und beseitigen die mit dem Zahlungsverzug verbundenen Risiken. Allerdings ist der Anteil von Echtzeitüberweisungen im Vergleich zum Umfang aller Überweisungen bisher noch gering und nicht alle Zahlungsdienstleister entscheiden sich für die Einführung dieser Dienstleistung.

Dr. Anastasia Kotovskaia

 

+49 30 43973746-13 presse(at)cep.eu

Eine gesetzliche Verpflichtung dazu, welche Dienstleistungen die Zahlungsdienstleister anbieten müssen, würde die unternehmerische Freiheit ungerechtfertigt beschränken und könnte negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell vieler, vor allem kleinerer, Anbieter haben. Daher ist die in Betracht gezogene Idee Zahlungsdienstleister dazu zu verpflichten, Echtzeitüberweisungen anbieten zu müssen, abzulehnen. Dennoch könnte eine EU-weite Regulierung den Markt für Echtzeitüberweisungen attraktiver machen sowie die vorhandene Marktfragmentierung mildern. Um Potenziale für Echtzeitüberweisungen zu erschließen, sind einheitliche Rahmenbedingungen für Zahlungsdienstleister, die sich freiwillig dafür entschieden, Echtzeitüberweisungen anzubieten, zu begrüßen. Transparente Regeln könnten mehr Vertrauen in die Sicherheit solcher Transaktionen schaffen und sollten die Vorgehensweise zur Ermittlung von Transaktionsgebühren klären. Daneben sind effektive Verbraucherschutzvorschriften beispielsweise Widerrufsrechte im Fall einer Fehlzahlung sowie gezielte Maßnahmen zur Betrugsprävention ratsam.