13.10.20

PRESSEINFORMATION 70/2020

EU will Emissionshandel im Seeverkehr einführen

Die EU will erstmals Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Seeverkehr ergreifen. Der erste Teil eines zweiteiligen cepInput nimmt eine Bestandsaufnahme der klimapolitischen Ausgangslage auf globaler und EU-Ebene vor, und bewertet die Wirkungsweisen der möglichen Maßnahmen.

Die EU-Kommission will auf einem komplexen Themenfeld mit einem Alleingang vorpreschen. In der Schifffahrtsbranche herrscht große Skepsis gegenüber einseitigen CO2-Reduktionsmaßnahmen der EU. Da das Erdklima und der Seeverkehr globalen Charakter haben, sollten auch klimapolitische CO2-Reduktionsmaßnahmen primär auf globaler Ebene ergriffen werden. Sollte die EU dennoch einseitig vorgehen, stellt sich die Frage nach der Wahl der geeigneten Maßnahmen. Die vom EU-Parlament vorgeschlagenen ordnungsrechtlichen Vorgaben wie CO2-Emmissionsgrenzwerte für Schiffsflotten können die gewünschte Reduktion von CO2-Emissionen nicht sicherstellen und sind nicht kosteneffizient. Insofern ist es sinnvoll, dass die EU für die Reduktion der CO2-Emissionen des Seeverkehrs auf das bewährte Instrument des Emissionshandels setzt.

Hintergrund

Der Seeverkehr ist der einzige Sektor, in dem die EU bislang die Reduktion von CO2-Emissionen noch nicht reguliert. Seit 1997 arbeiten die Mitglieder der UN-Seeschifffahrtsorganisation (IMO) einschließlich der EU an Strategien zur weltweiten Senkung der CO2-Emissionen des Seeverkehrs. Obwohl nach Meinung der EU-Kommission angesichts des globalen Problems des Klimawandels und des internationalen Charakters des Sektors ein globales Vorgehen zur Reduktion seiner CO2-Emissionen „am wirksamsten und daher vorzuziehen“ wäre, sieht sie wegen der „relativ langsamen Fortschritte innerhalb der IMO“ die Notwendigkeit für EU-Maßnahmen. Nachdem sich die EU bei der erst 2018 abgeschlossenen Reform der EU-Klimapolitik für den Zeitraum 2021–2030 noch klar gegen eine Einbeziehung des Seeverkehrs in das bestehende EU-Emissionshandelssystem zur Senkung der CO2-Emissionen von Industrieunternehmen und Energieerzeugern entschieden hatte, kündigte im Juli 2019 EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen überraschend an, künftig genau dies tun zu wollen. Hierzu will nun die EU-Kommission im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“ bis Mitte 2021 einen Rechtsetzungsvorschlag entwickeln.

Im nachfolgenden zweiten cepInput werden Herausforderungen und Gestaltungsoptionen speziell für den EU-Emissionshandel im Seeverkehr aufgezeigt, wie er von EU-Kommission und Europäischem Parlament angestrebt wird.