20.08.19

PRESSEINFORMATION 70/2019

EU fördert Austausch elektronischer Patientenakten

Mit einer Empfehlung für ein freiwilliges Austauschformat für elektronische Patientenakten will die EU-Kommission die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erleichtern.

Das europäische Format für elektronische Patientenakten (ePA) stärkt die Grundfreiheiten der EU-Bürger im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Ausschlaggebend dafür ist die vorgesehene Bereitstellung von Patientendaten in der jeweiligen Landessprache. Aus Sicht des cep kann so auch die Einführung interoperabler ePA auf nationaler Ebene indirekt gefördert werden. Diese können ihrerseits die Versorgungsqualität verbessern.

In ihrer Analyse der Empfehlungen kommen die Gesundheitsexperten des cep auch zu dem Schluss, dass die Befürchtung unbegründet ist, wonach hierdurch der geschützte Gestaltungspielraum der Mitgliedstaaten bei der Organisation ihres Gesundheitswesens eingeschränkt werden könnte. Dies ist für sie nicht der Fall. Die Mitgliedstaaten sollten nun die vorgeschlagenen Spezifikationen und Standards für das europäische Austauschformat in ihre nationalen ePA integrieren, weil eine nachträgliche Herstellung der Interoperabilität technisch aufwendiger und mit entsprechend höheren Kosten verbunden sei.

Bei der Weiterentwicklung des Austauschformats sollte darüber hinaus auf eine hohe Praxistauglichkeit geachtet werden. Dafür müssten stets auch die fachlichen Bedürfnisse der Leistungserbringer berücksichtigt werden.

Hintergrund und Ziele

In über zwei Millionen registrierten Fällen jährlich nehmen Bürger die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzstaat in Anspruch. Die Patientenmobilitäts-Richtlinie [2011/24/EU; s. cepAnalyse] über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beinhaltet Regelungen zum Zugang zu grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und zur Erstattung der Kosten. Hierdurch besteht ein grundsätzlicher Anspruch der EU-Bürger auf medizinische Behandlung im EU-Ausland und Erstattung der Kosten über die nationalen Erstattungssysteme, soweit sie auch für eine vergleichbare Behandlung im Inland übernommen werden.

Elektronische Patientenakten (ePA) sind Sammlungen von persönlichen Patientenakten oder ähnlichen Unterlagen in digitaler Form. EU-Bürger haben das Recht auf grenzüberschreitenden Zugang zu ihren personenbezogenen Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu und Austauschs von Gesundheitsdaten will die EU-Kommission die Interoperabilität elektronischer Patientenakten fördern. Mit der Empfehlung soll die technische Entwicklung und Weiterentwicklung eines europäischen Formats für den grenzüberschreitenden Austausch von elektronischen Gesundheitsdaten unterstützt werden. Eine Empfehlung ist formalrechtlich unverbindlich [Art. 288 Abs. 5 AEUV].