19.07.18

PRESSEINFORMATION 70/2018

cep-Pressethemen 23.7. bis 27.7.2018: Transparente Arbeitsbedingungen, Befreiung von der EEG-Umlage

für die Zeit vom 23.7. bis 27.7.2018 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

  

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Dienstag,

24.7.2018

Veröffentlichung der cepAnalyse:

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Mit einer neuen Richtlinie will die EU-Kommission transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern fördern. Zugleich soll damit die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet werden. Betroffene davon sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere solche in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. 

Aus Sicht des cep erhöhen die geplante Ausweitung der Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber und ihre zeitliche Vorverlagerung die Transparenz und verbessern dadurch die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer. Allerdings ist der Umfang der Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber zum Teil unverhältnismäßig. Außerdem ist die Subsidiaritätsbegründung der Kommission, dass divergierende Arbeits- und Sozialstandards zu Beeinträchtigungen des Binnenmarkts führten, ökonomisch nicht überzeugend.

Anfragen über die Pressestelle:

+49 761 38693-220

presse(at)cep.eu

 

Mittwoch,

25.7.2018

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Letzte Sitzung vor der Sommerpause

Washington: EU-Kommissionspräsident Juncker trifft US-Präsident Trump

 

Anfragen über die Pressestelle:

+49 761 38693-220

presse(at)cep.eu

 

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von der deutschen EEG-Umlage

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnete besonders energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, die von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien nur in begrenztem Umfang zahlen zu müssen. Davon haben u.a. eine Reihe von Stahlunternehmen Gebrauch gemacht.

Nachdem die EU-Kommission im November 2014 entschieden hatte, dass die Begrenzung der EEG-Umlage nur teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, wurden Bescheide für die Vergangenheit zurückgenommen. Dagegen haben vier Stahl-Unternehmen Klage erhoben.

 

Dr. Götz Reichert

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-235

presse(at)cep.eu