29.09.20

PRESSEINFORMATION 66/2020

Rahmen für staatliche Beihilfen wegen Corona

Ein von der EU-Kommission veröffentlichter Befristeter Rahmen legt die Bedingungen für COVID-19-bezogene staatliche Beihilfen fest. Ein cepInput bewertet die Folgen für den Binnenmarkt.

Der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen erhöht die Rechtssicherheit für alle Parteien und beschleunigt die Genehmigung von Beihilfen. Die strengen Bedingungen des Befristeten Rahmens stellen sicher, dass die Vorteile staatlicher Beihilfen, die damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen übertreffen. Trotz des Befristeten Rahmens kann es zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten kommen, da diese unabhängig voneinander Beihilfen entsprechend ihren nationalen Präferenzen und Haushaltsspielräumen gewähren. Allerdings beeinflussen die Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt voraussichtlich nicht in einem Ausmaß, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Banken und andere Finanzintermediäre werden einen gewissen Vorteil daraus ziehen, dass Hilfsmaßnahmen wie Darlehen oder Garantien über sie geleitet werden.

Hintergrund und Ziele

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 reichen von Social Distancing bis hin zum vollständigen Lockdown ganzer Mitgliedstaaten. Sie haben sich verheerend auf die Wirtschaft der gesamten EU ausgewirkt, die eine tiefe Rezession erlebt. Um ihre Volkswirtschaften zu stützen, haben die Mitgliedstaaten selbst Unternehmen insbesondere Liquidität zur Verfügung gestellt. Solche und andere Beihilfen wirken sich oft auf den Binnenmarkt aus, weshalb die Europäische Kommission ihren "Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19" veröffentlicht hat. Darin legt sie die Bedingungen fest sind, unter denen die Kommission Beihilfemaßnahmen als mit dem Binnenmarkt vereinbar betrachtet. 

Staatliche Beihilfen

Das EU-Beihilfenrecht zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu begrenzen, indem es gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechterhält und Protektionismus bekämpft. Die wichtigsten Bestimmungen über staatliche Beihilfen im EU-Primärrecht sind Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Art. 107 Abs. 1 AEUV stellt die allgemeine Regel auf, dass staatliche Beihilfen rechtswidrig sind. Bei der Definition dessen, was staatliche Beihilfen sind, stützt sich der Gerichtshof der Europäischen Union auf vier Kriterien: 

1.    Eingreifen durch den Mitgliedstaat oder aus staatlichen Mitteln,

2.    Vorteil für den Empfänger,

3.    Selektivität und

4.    Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb.