25.07.19

PRESSEINFORMATION 66/2019

cep-Pressethemen 29.7.-2.8.2019: EU-Befugnisse in der Bankenaufsicht

 

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Dienstag,

30.7.2019

Veröffentlichung des cepAdHoc

 

EU-Befugnisse in der Bankenaufsicht

EuGH-Urteil L-Bank vs. EZB

 

Im Jahr 2015 hat die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) gegen eine Entscheidung der EZB, die sie als „bedeutende Institution“ eingestuft hat, Klage beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Als Folge dieser Einstufung wurde die L-Bank von der EZB – und nicht von der deutschen Bankenaufsicht (BaFin) – beaufsichtigt.

 

Das Gericht wies den Antrag der L-Bank am 8. Mai 2019 zurück.

 

Am 30. Juli 2019 wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB im Rahmen des SSM durch die Europäischen Verträge gedeckt ist.

 

 

Der cep kritisiert die Entscheidung des EuGH, dass die Europäische Zentralbank eine ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der Bankenaufsicht hat. Die aufsichtliche Zuständigkeit der EZB kann kaum als exklusiv angesehen werden. Da sie integraler Bestandteil der Binnenmarktpolitik ist, qualifiziert sie sich besser als geteilte Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Die Auslegung der SSM-Verordnung durch den Gerichtshof scheint daher nicht mit den Verträgen vereinbar zu sein.

 

Die L-Bank-Urteile lassen jedoch erwarten, dass falls das Bundesverfassungsgericht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit der SSM-Verordnung mit Artikel 127 Absatz 6 AEUV beantragt, der Europäische Gerichtshof diese kaum bestreiten würde.

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

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