24.09.20
PRESSEINFORMATION 65/2020
| Institution/Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Montag, 28.09.2020 | Brüssel: EP-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz u.a. Gesetz für Digitale Dienste – Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes
Freier Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt
Austausch mit Binnenmarktkommissar Thierry Breton zu den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie
|
| Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236
Lavinia Petrache Fachbereichsleiterin +49 761 38693-246 |
Dienstag, 29.09.2020 | cepInput: Staatliche Beihilfen zur Milderung des COVID-19 induzierten Wirtschaftsabschwungs | Der Befristete Rahmen erhöht die Rechtssicherheit für alle Parteien und beschleunigt die Verfahren für die Genehmigung von Beihilfemaßnahmen. Die strengen Bedingungen des Befristeten Rahmens stellen sicher, dass die Vorteile staatlicher Beihilfen die durch solche Maßnahmen verursachten Wettbewerbs-verzerrungen überwiegen. | Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236
+49 761 38693-238
|
| Brüssel: Rat für Wettbewerbsfähigkeit (Forschung und Innovation) Aufbauplan für Europa Langfristiger EU-Haushalt 2021-27 |
| Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236 |
Mittwoch, 30.09.2020 | Brüssel: Kommissionssitzung Aktionsplan für digitale Bildung Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums Mitteilung über die Zukunft von Forschung, Innovation und des Europäischen Forschungsraums |
| Lavinia Petrache Fachbereichsleiterin +49 761 38693-246 |
Donnerstag, 01.10.2020 | Brüssel: Sondertagung des Europäischen Rates (verschoben von 24./25.09.2020
Industriepolitik
Digitaler Wandel |
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230
Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236 |
| EuGH-Urteil zu französischen Regelungen der Apothekenwerbung Im vorliegenden Fall hatte ein französisches Gericht den EuGH um eine Vorabentscheidung zu der Frage gebeten, ob das EU-Recht einem Mitgliedstaat erlaubt, auf seinem Hoheitsgebiet Vorschriften für Apotheker zu erlassen, die Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats und auf seinem Hoheitsgebiet tätig sind. Die französische, die griechische, die spanische und die niederländische Regierung sowie die EU-Kommission haben sich im Verfahren geäußert und damit ihr besonderes Interesse an dieser Frage zum Ausdruck gebracht. | Das Centrum für Europäische Politik hat in Zusammenarbeit mit dem Centre de Politique Européenne und dem Centro Politiche Europee den Sachverhalt des EuGH-Verfahrens in einem cepInput analysiert: Die französischen Regelungen kommen einem totalen Verbot von Apothekenwerbung gleich. Am stärksten davon betroffen sind Apotheken aus der EU, die nicht "physisch" auf dem französischen Markt vertreten sind. Ohne Apothekenwerbung sind sie für potenzielle Verbraucher nicht "sichtbar". Empfehlenswert wäre es daher, wenn der EuGH seiner Vanderborght-Rechtsprechung folgen würde, in der er das totale Werbeverbot für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung als eine ungerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit angesehen hatte. Analog sollte auch ein totales Werbeverbot für Apotheken als ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs gewertet werden. | Dr. Patrick Stockebrandt Fachbereichsleiter +49 761 38693-231 |
Freitag, 02.10.2020 | Brüssel: Fortsetzung der Sondertagung des Europäischen Rates |
|
|