27.09.22

Presseinformation 63/2022

Förderung der Datennutzung: cep hält Data Act für nicht zielführend

Freiburg/Berlin. Die EU-Kommission hat mit dem Data Act einen sektorübergreifenden Rechtsakt vorgeschlagen, der den Zugang zu Daten und deren Nutzung in der EU fördern soll. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt die Förderung der Datennutzung in der EU, hält den Vorschlag jedoch in mehrfacher Hinsicht für nicht zielführend.

Bei der Nutzung von vernetzten Produkten wie intelligenten Haushaltsgeräten und Maschinen sowie von verbundenen Diensten (Apps) entstehen Daten, die nach Wunsch der EU-Kommission besser zugänglich gemacht werden sollen. Obwohl immer mehr Daten erzeugt werden, verbleiben viele Daten in den Händen weniger Unternehmen („Dateninhaber“) und werden nur unzureichend genutzt. Ein wesentliches Ziel des Data Act besteht darin, Verbrauchern und Unternehmen einen besseren Zugang zu diesen Daten zu verschaffen. Hierzu will die Kommission unter anderem die Dateninhaber verpflichten, den Nutzern oder auf deren Wunsch auch einem Dritten, Daten bereitzustellen, z.B. einer unabhängigen Reparaturwerkstatt. So soll die Wertschöpfung aus Daten „gerechter“ verteilt und die Entwicklung innovativer vernetzter Produkte und Dienste gefördert werden. Zudem soll der Data Act Grundregeln für die faire Erfüllung solcher „Datenteilungspflichten“ festlegen und kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Klauseln in Verträgen über den Datenzugang und die Datennutzung schützen.

„Die Weitergabe von Daten an Dritte kann die Innovationsfähigkeit etwa von Anbietern von Anschlussdiensten verbessern und Markteintritte in diesen Märkten fördern“, sagt der cep-Ökonom Philipp Eckhardt, der die Analyse gemeinsam mit der cep-Juristin Anja Hoffmann verfasst hat. Trotz dieser positiven Effekte halten die Autoren den Kommissionsvorschlag jedoch an vielen Stellen für verbesserungswürdig, um die angestrebten Ziele zu erreichen.

Die Herangehensweise der Kommission, über alle vernetzten Produkte und Nutzergruppen hinweg einheitliche „horizontale“ Vorschriften zur Datennutzung und pauschale Pflichten zur Datenweitergabe festzulegen, geht in die falsche Richtung. „Ein großflächiges Marktversagen besteht nicht“, so Eckhardt. „Solche pauschalen Pflichten sind auch rechtlich unverhältnismäßig“, ergänzt Hoffmann. „Angesichts sehr unterschiedlicher Herausforderungen beim Austausch von Daten sind spezifische, an die Besonderheiten des jeweiligen Sektors angepasste Datenteilungspflichten das bessere und mildere Mittel“. Die EU-Gesetzgeber sollten sich daher aus Sicht der cep-Experten für einen differenzierenden und sektorspezifischen Regulierungsansatz stark machen.

Zudem muss der Geltungsbereich des Data Act klarer geregelt werden. „Rechtsunsicherheit besteht nicht nur bezüglich der Adressaten der Regulierung, sondern auch der erfassten vernetzten Produkte. Zudem lassen die Regeln sich nicht ohne weiteres auf komplexere Lieferketten anwenden“, kritisiert Eckhardt. Das Verbot, Daten zur Entwicklung von Konkurrenzprodukten zu nutzen, ist zu vage. „Außerdem müssen Kontrollmöglichkeiten für Dateninhaber geschaffen und es muss präzisiert werden, wann technische Schutzmaßnahmen angemessen sind, um einen unbefugten Zugang zu den Daten zu verhindern“, so Hoffmann. Sie moniert zudem, dass die vorgeschlagenen Regeln zur Durchsetzung des Data Act noch in vielen Punkten unzureichend sind.

Nun sind das Europäische Parlament und der Rat gefragt, den Verordnungsentwurf der Kommission gründlich zu prüfen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Kontroverse Debatten sind vorprogrammiert.