16.09.21

PRESSEINFORMATION 63/2021

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 20.-24. September 2021: Nachhaltigkeitsberichterstattung und Tagung zum Verbraucherschutz

 

Institution/Agenda

Ansprechpartner

cep-Statement

Dienstag, 21.09.2021

cepAnalyse: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet seit 2018 bestimmte Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Kommission ist der Ansicht, dass mehr Unternehmen als bisher zu einer deutlich umfangreicheren Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden sollten.

Philipp Eckhardt

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

Eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist grundsätzlich abzulehnen. Die bereits eingeführten Offenlegungspflichten für Kapitalgeber machen Berichterstattungspflichten allerdings unvermeidlich. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte nicht auf die Größe und Kapitalmarktorientierung der Unternehmen abstellen. Die Festlegung verpflichtender EU-Berichtstandards unterminiert internationale Bemühungen um eine Konsolidierung der Berichtspflichten und macht global aktiven Unternehmen eine einheitliche Berichterstattung unmöglich. Die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann die Verlässlichkeit der Berichterstattung erhöhen und Grünfärberei vorbeugen.

Donnerstag,

23.09.2021

- Freitag,

24.09.2021

Kranj/Slowenien: Informelle Tagung auf Ministerebene "Verbraucherschutz"

Die Ministerinnen und Minister werden die Prioritäten und Maßnahmen im Bereich Verbraucherschutz für den kommenden Zeitraum besprechen.

Dr. Patrick Stockebrandt

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-231

presse(at)cep.eu