17.09.20

PRESSEINFORMATION 63/2020

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 21.09.-25.09.2020: Das EU-Kurzarbeitsinstrument SURE, FinTech-Strategie der EU-Kommission, Sondertagung des Europäischen Rates

 

Institution/Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Dienstag, 22.09.2020

cepInput: Das SURE-Instrument der EU
Die EU-Kommission hat ein europäisches Instrument zur Unterstützung der mitgliedstaatlichen Kurzarbeiterprogramme (SURE) aufgelegt. Ziel des Instruments ist es, die Mitgliedstaaten vorübergehend bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken zu unterstützen, um die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitsbezogenen Folgen des COVID-19-Ausbruchs einzudämmen.  Hierfür sollen die Mitgliedstaaten „finanziellen Beistand“ in Form von „günstigen“ EU-Darlehen für Kurzarbeitsprogramme und ähnliche Maßnahmen erhalten.

Fraglich ist, ob nationale Kurzarbeitsprogramme durch europäische Anleihen finanziert werden sollten. SURE belohnt im Grunde Mitgliedstaaten, die in den vergangenen Jahren hohe Schulden aufgebaut haben, und mithin nur wenig fiskalischen Spielraum haben, um auf die Krise reagieren zu können. Mitgliedstaaten, die einen solchen fiskalischen Puffer haben, profitieren hingegen nur wenig oder gar nicht von SURE-Darlehen.  SURE verringert so letztlich die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten, selbst für den Fall einer Krise vorzusorgen.

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

Mittwoch, 23.09.2020

Brüssel: Kommissionssitzung
u.a.

Aktionsplan zur Kapitalmarkt-Union

 

Digitales Finanzpaket:

FinTech-Strategie
Retail-Zahlungsstrategie

Rechtsvorschläge zu Krypto-Assets

Rechtsvorschlag zur digitalen Betriebsfestigkeit des Finanzsektors

Der EU-Rechtsrahmen für Kryptowährungen ist derzeit weitgehend ungeklärt. So fehlt bis heute eine verbindliche Definition für Kryptowährungen im EU-Recht. Diese Unsicherheit behindert Innovationen und lässt wichtige Fragen hinsichtlich der Finanzmarktstabilität und des Verbraucherschutzes unbeantwortet. Dass die EU-Kommission diese Rechtsunsicherheit durch einen Regulierungsvorschlag beseitigen will, ist daher zu begrüßen. Jegliche EU-Regulierung in diesem Bereich sollte das Ziel haben, Risiken für die Finanzmarktstabilität und den Verbraucherschutz zu minimieren und sollte gleichzeitig das Innovationspotenzial durch Kryptowährungen wahren.

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

 

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Kostenerstattung für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Auf Antrag eines ungarischen Gerichtes nimmt der EuGH Stellung zu der Frage, ob eine Regelung eines Mitgliedstaats gegen Unionsrecht verstößt, die nachträgliche Genehmigungen von Gesundheitsdienstleistungen ausschließt, in Fällen, in denen eine Gesundheitsdienstleistung ohne Vorabgenehmigung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommen wurde, wenn bei Zuwarten auf die Vorabgenehmigung die echte Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten irreversibel verschlechtert.

 

Dr. Patrick Stockebrandt

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-220

presse(at)cep.eu

Donnerstag, 24.09.2020

Brüssel: Sondertagung des Europäischen Rates
u.a.
Binnenmarkt

Industriepolitik

Digitaler Wandel

 

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

 

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

Freitag, 25.09.2020

Brüssel: Fortsetzung der Sondertagung des Europäischen Rates