17.09.20
PRESSEINFORMATION 63/2020
| Institution/Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Dienstag, 22.09.2020 | cepInput: Das SURE-Instrument der EU | Fraglich ist, ob nationale Kurzarbeitsprogramme durch europäische Anleihen finanziert werden sollten. SURE belohnt im Grunde Mitgliedstaaten, die in den vergangenen Jahren hohe Schulden aufgebaut haben, und mithin nur wenig fiskalischen Spielraum haben, um auf die Krise reagieren zu können. Mitgliedstaaten, die einen solchen fiskalischen Puffer haben, profitieren hingegen nur wenig oder gar nicht von SURE-Darlehen. SURE verringert so letztlich die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten, selbst für den Fall einer Krise vorzusorgen. | Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236 |
Mittwoch, 23.09.2020 | Brüssel: Kommissionssitzung Aktionsplan zur Kapitalmarkt-Union
Digitales Finanzpaket: FinTech-Strategie Rechtsvorschläge zu Krypto-Assets Rechtsvorschlag zur digitalen Betriebsfestigkeit des Finanzsektors | Der EU-Rechtsrahmen für Kryptowährungen ist derzeit weitgehend ungeklärt. So fehlt bis heute eine verbindliche Definition für Kryptowährungen im EU-Recht. Diese Unsicherheit behindert Innovationen und lässt wichtige Fragen hinsichtlich der Finanzmarktstabilität und des Verbraucherschutzes unbeantwortet. Dass die EU-Kommission diese Rechtsunsicherheit durch einen Regulierungsvorschlag beseitigen will, ist daher zu begrüßen. Jegliche EU-Regulierung in diesem Bereich sollte das Ziel haben, Risiken für die Finanzmarktstabilität und den Verbraucherschutz zu minimieren und sollte gleichzeitig das Innovationspotenzial durch Kryptowährungen wahren. | Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230 |
| Luxemburg: EuGH-Urteil zur Kostenerstattung für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung Auf Antrag eines ungarischen Gerichtes nimmt der EuGH Stellung zu der Frage, ob eine Regelung eines Mitgliedstaats gegen Unionsrecht verstößt, die nachträgliche Genehmigungen von Gesundheitsdienstleistungen ausschließt, in Fällen, in denen eine Gesundheitsdienstleistung ohne Vorabgenehmigung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommen wurde, wenn bei Zuwarten auf die Vorabgenehmigung die echte Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten irreversibel verschlechtert. |
| Dr. Patrick Stockebrandt Fachbereichsleiter +49 761 38693-220 |
Donnerstag, 24.09.2020 | Brüssel: Sondertagung des Europäischen Rates |
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230
Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236 |
Freitag, 25.09.2020 | Brüssel: Fortsetzung der Sondertagung des Europäischen Rates |
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