09.07.19

PRESSEINFORMATION 61/2019

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr EU-weit

Die EU hat die Regeln zur Gewährleistung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur reformiert. Das cep hat die beschlossenen Änderungen der entsprechenden Richtlinie in einem Input bewertet.

Die künftige verpflichtende "proaktive" und "netzweite Straßenbewertung" ergänzt sinnvoll das bisherige "reaktive" Sicherheitsmanagement in der EU. Zu dieser Einschätzung kommen die Verkehrsexperten des cep in ihrer Bewertung. Aus ihrer Sicht ist auch die Pflicht zur "Weiterverfolgung" der "netzweiten Straßenbewertung" und der gezielten Straßensicherheits-Überprüfungen für eine bessere Verkehrssicherheit entscheidend. Auch halten sie die Einsetzung einer Sachverständigengruppe zur Vorbereitung gemeinsamer Spezifikationen zur Les- und Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschildern für notwendig, um den sicheren Betrieb und die Marktfähigkeit (teil-)automatisierter und autonomer Fahrzeuge in der EU sicherzustellen. Allerdings ist für das cep die vorgesehene generelle Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf alle Autobahnen und Fernstraßen auch außerhalb des TEN-V EU-rechtswidrig, weil sie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.

Hintergrund

Die Straßen-Sicherheitsmanagement-Richtlinie von 2008 hatte Verfahren zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus bei Planung und Betrieb der Straßen - Autobahnen und Fernstraßen - im "Transeuropäischen Verkehrsnetz" (TEN-V) festgelegt. Sie beschränkte sich aber bei in Betrieb befindlichen Straßen auf Unfallschwerpunkte ("reaktiver Ansatz") und wurde auch nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt. Nach Auffassung der EU-Kommission haben allerdings Mitgliedstaaten, die die Richtlinie freiwillig auch auf anderen Straßen anwenden, eine "wesentlich bessere Bilanz bei der Straßenverkehrssicherheit". Die Kommission schlug daher im Mai 2018 eine Richtlinie zur Änderung der Straßen-Sicherheitsmanagement-Richtlinie vor, u.a. um den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern. Dadurch erhofft sie sich, dass die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten verringert werden kann.

Im Februar 2019 einigten sich die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat auf eine gemeinsame Fassung, die am 4. April 2019 vom Europäischen Parlament in 1. Lesung verabschiedet wurde. Nach der formellen Bestätigung durch den Rat wird die Änderungsrichtlinie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU rechtskräftig werden.