12.09.23

Presseinformation 58/2023

cep sieht in Reform der Einlagensicherung Stärken und Schwächen

Berlin/Freiburg. Bankenpleiten, Schieflagen, Finanzkrisen: Mit Nachbesserungen an der sogenannten Einlagensicherungsrichtlinie will die EU-Kommission Sparer besser schützen und das Vertrauen ins Finanzsystem stärken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) attestiert der geplanten Reform ebenso gute wie negative Ansätze.

„Die Einbeziehung der öffentlichen Hand in die Einlagensicherung ist zweischneidig. Einerseits kann sie administrative Hürden beseitigen und Rechtsunsicherheiten verringern. Andererseits kann sie dazu verleiten, die Risikoprofile der verschiedenen Banken nicht mehr angemessen zu bewerten“, sagt die Berliner cep-Finanzexpertin Anastasia Kotovskaia. Sie hat mit dem Freiburger cep-Finanzexperten Philipp Eckhardt die Bemühungen der Kommission, bestehende Mängel zu beseitigen, untersucht.

Nach Ansicht der cep-Analysten trägt die Festlegung auf einen Mindestbetrag von 500.000 Euro und eine Höchstdauer von sechs Monaten für vorübergehend hohe Einlagen zu einer Vereinheitlichung bei und verringert den Verwaltungsaufwand. Allerdings könnten die Einkommens- und Vermögensunterschiede in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Niveaus des Einlegerschutzes rechtfertigen.

Zudem sehen die cep-Wissenschaftler die Gefahr von Moral-Hazard-Risiken. „Wenn Banken damit rechnen können, dass sie in einer Bankenkrise durch präventive Maßnahmen unterstützt werden, kann sie dies dazu verleiten, riskantere Geschäftsmodelle zu wählen“, warnt Eckhardt. Wettbewerbsverzerrungen seien nicht auszuschließen, und es bestehe die Gefahr, dass Banken gestützt werden, deren Ausscheiden aus dem Markt aus wirtschaftlicher Sicht zwingend wäre. Daher sollten solche Maßnahmen nicht explizit gefördert werden. Hinzu komme, dass harmonisierte Least-Cost-Tests, die zur Prüfung der Kosteneffizienz der verschiedenen Interventionsmaßnahmen der Einlagensicherungssysteme vorgeschrieben werden, zwar verhindern können, dass die Mittel der Einlagensicherungssysteme übermäßig genutzt werden. Jedoch können die Kosten regelmäßig nur geschätzt werden. Entscheidungen auf Basis dieser Tests sind daher nicht frei von Fehlern und Verzerrungen.

Politische Anstrengungen, die sicherstellen sollen, dass Geldwäscher keinen Einlegerschutz genießen, hält Anastasia Kotovskaia für gerechtfertigt, „um das Vertrauen der ehrlichen Einleger in die Einlagensicherung zu erhalten“. Jedoch bedarf es noch der Ausräumung rechtlicher Hindernisse. Diese betreffen insbesondere die Tatsache, dass die Einlagensicherungssysteme und die Aufsichtsbehörden regelmäßig nicht über die Einleitung von Geldwäscheuntersuchungen informiert werden.