03.09.20

PRESSEINFORMATION 58/2020

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 07.09.-11.09.2020: Achte Brexit-Verhandlungsrunde, "Grüne" Ausrichtung der EZB-Sicherheiten-Politik, EuGH-Urteil zur Übertragung von Arbeitnehmer-Leistungsansprüchen nach Unternehmens-Insolvenzen

 

 

Institution/Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag, 07.09.2020

Brüssel/London: Achte Verhandlungsrunde über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

 

Dr. Bert van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

Dienstag, 08.09.2020

cepInput: Eine „grüne“ Ausrichtung der EZB-Sicherheitenpolitik
Im Laufe der öffentlichen Debatte über nachhaltige Finanzen und die Bestrebungen der EU, die CO2-Reduktionsziele des Pariser Abkommens zu erreichen, wurde wiederholt auf die Rolle der Zentralbanken hingewiesen. Auch die Europäische Zentralbank wird voraussichtlich Nachhaltigkeit zu einem Element ihrer strategischen Zielsetzung machen. Der cepInput konzentriert sich auf die Frage der Nachhaltigkeit in der Sicherheiten-Politik der EZB. (Der cepInput erscheint auf Englisch)

Eine bevorzugte Behandlung „grüner“ Anlagen in der Sicherheiten-Politik der EZB könnte dazu beitragen, die Übertragung von Finanzmitteln in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu befördern. Dies ist aber nicht mit dem primären Ziel der EZB, dem Erhalt der Preisstabilität, vereinbar. Auch die Marktneutralität steht dabei in Frage. Als Alternative schlägt der cepInput eine Sicherheiten-Politik der EZB vor, bei der die EZB Gegenparteien auffordert, einen identischen Mindestanteil an Sicherheiten auszuweisen, die als nachhaltig eingestuft werden können.

Dr. Bert van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

 

Dr. Martina Anzini

 

+ 49 761 38693-240

presse(at)cep.eu

Mittwoch, 09.09.2020

Luxemburg: EuGH-Urteil in der Sache EM gegen TMD Friction GmbH

Das Bundesarbeitsgericht ersucht den EuGH um Klärung der Frage, inwiefern Leistungsansprüche von Arbeitnehmern – Zusatzversorgungsleistungen – bei einem Betriebsübergang von Unternehmen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens behandelt werden, speziell ob der Erwerber für Anwartschaften haftet, die auf Beschäftigungszeiten vor der Insolvenzeröffnung beruhen.

 

Lavinia Petrache

 

+49 761 38693-246

presse(at)cep.eu