23.05.16

PRESSEINFORMATION 57/2016

Drohnen im europäischen Luftraum

Erste Regulierungsschritte der EU zu zivilen ferngesteuerten Drohnen

EU-einheitliche Vorschriften für Konstruktion, Herstellung, Instandhaltung und Betrieb von Drohnen tragen zur Luftverkehrssicherheit bei und erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Studie des Centrums für Europäische Politik (cep). „Frühzeitige EU-einheitliche Vorschriften zu Drohnen können positive Impulse für Wachstum und Beschäftigung schaffen, da sie die Chancen für europäische Unternehmen verbessern, eine führende Rolle in diesem jungen und wachsenden Markt einzunehmen“, erklären die cep-Verkehrsexperten Götz Reichert und Nima Nader.

 

Nachdem ferngesteuerte Drohnen ursprünglich primär für militärische Zwecke entwickelt wurden, nimmt derzeit ihre zivile Nutzung sowohl im Freizeit- als auch im Dienstleistungsbereich stetig zu. Mit der vermehrten Drohnennutzung steigen allerdings auch die damit verbundenen Risiken und Herausforderungen. Derzeit gibt es für den Einsatz von Drohnen im europäischen Luftraum noch keine umfassenden EU-Vorschriften. Lediglich für Drohnen mit einem Gewicht über 150 kg ist geregelt, dass für sie ähnliche Bestimmungen wie für bemannte Luftfahrzeuge gelten. Deshalb hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der EASA-Verordnung (Nr. 216/2008) veröffentlicht, mit dem u.a. erste EU-Regulierungsschritte für die Öffnung des europäischen Luftraums für zivile Drohnen unternommen werden sollen.

 

Die Vorschläge der Europäischen Kommission beziehen sich ausschließlich auf ferngesteuerte Drohnen (Remotely Piloted Aircraft Systems). „Ähnlich wie heute schon im individuellen Straßenverkehr absehbar, ist auch bei Drohnen davon auszugehen, dass der technische Fortschritt und die dadurch ermöglichten kommerziellen Anwendungen die Nachfrage nach autonom fliegenden Drohnen wecken werden. Die Kommission sollte auch diese Entwicklung aktiv begleiten und frühzeitig kommunizieren, wie EU-Regelungen für die Öffnung des zivilen Luftraums für autonom fliegende Drohnen erarbeitet werden sollen, damit Hersteller und Nutzer frühzeitig Planungssicherheit haben“, fordert cep Experte Nader.

 

Den cepInput finden Sie hier.