18.08.20

PRESSEINFORMATION 54/2020

Nachhaltige Finanzen: Realwirtschaft muss Informationen liefern

Im Rahmen ihrer Agenda zu nachhaltigen Finanzen setzt die EU die Finanzwirtschaft als Instrument für die Umsetzung ihrer Klimaziele ein. In einer Studie für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hat das cep die Folgen und Wirkungskanäle dieser Agenda für die Unternehmen der Realwirtschaft untersucht.

Sowohl der Finanz- als auch der Realwirtschaft droht durch die geplante Taxonomie ein Bürokratieaufwand. Verantwortlich dafür ist die Ausweitung der Berichterstattungspflichten durch die Taxonomie-Verordnung. Sie wird direkt (für größere Unternehmen) aber auch indirekt (für kleinere Lieferanten oder Kunden von großen Unternehmen) und entlang der gesamten Wertschöpfungskette den Bedarf an Information zur Nachhaltigkeit deutlich steigern. Auch bei der Kreditvergabe durch Banken werden Unternehmen der Realwirtschaft Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit bereitstellen müssen. Diese Informationen dürften sich nicht nur nach der Taxonomie richten. Neue Offenlegungspflichten für Finanzinstitute aber auch neue Erwartungen der Finanzaufsicht hinsichtlich des Klimarisikomanagements werden den Informationsbedarf steigern und die Bereitstellung von Krediten beeinflussen.

Im Kern setzt die Sustainable-Finance-Agenda auf sanften Druck: Die erzwungene Transparenz über die Nachhaltigkeit unternehmerischer Tätigkeiten soll Kunden, Geschäftspartner und Kapitalgeber anregen, ihre wirtschaftlichen Entscheidungen an den Klimazielen auszurichten, und so Kapital verstärkt in nachhaltige Aktivitäten zu lenken. In welchem Ausmaß eine solche Lenkung stattfindet und wie weit sie zu Lasten nicht-taxonomiegerechter Tätigkeiten gehen wird, bleibt allerdings abzuwarten. Im Wesentlichen hängt dies davon ab, inwiefern und zu welchem Grad die Gesellschaft Nachhaltigkeit als dringliche Aufgabe versteht.

Hintergrund

Mit der neuen Taxonomie-Verordnung sollen Kriterien aufgestellt werden, anhand deren wirtschaftliche Tätigkeiten als "nachhaltig" eingestuft werden. Zusätzlich führt die Verordnung neue Berichterstattungspflichten ein. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission die ersten konkreten Kriterien (regulatory technical standards) annehmen. Erste Teile der Verordnung finden dann ab 2022 Anwendung. Große Unternehmen und Banken sind durch die neuen Berichterstattungspflichten zu einer Ausweitung ihrer bisherigen Berichte und einem Abgleich ihrer Kreditportfolios mit der Nachhaltigkeits-Taxonomie verpflichtet. Unternehmen der Realwirtschaft müssen daher mit einem erhöhten Informationsbedarf ihrer Bank rechnen.

cepStudie: Sustainable Finance - Effekte auf die Realwirtschaft