13.06.17

PRESSEINFORMATION 54/2017

Neue Pläne für den Strombinnenmarkt

Die EU-Kommission hat als Teil ihres umfassenden Energiepakets auch einen Verordnungsvorschlag zum Strombinnenmarkt vorgelegt.

Der Vorschlag der EU-Kommission kann den Wettbewerb auf den Stromgroßhandelsmärkten stärken. Zu diesem Ergebnis kommen die Energieexperten des cep in ihrer jüngsten Analyse. Aus Sicht des cep erhöht vor allem das Verbot für die Mitgliedstaaten, in die Preisentwicklung auf den Großhandelsstrommärkten einzugreifen, den Wettbewerb unter den Stromerzeugern. Auch können EU-einheitliche Regeln für die Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verringern.

Allerdings kritisiert das cep, dass die Teilnahme an Kapazitätsmechanismen auf Kraftwerke mit niedriger CO2-Intensität beschränkt sein soll, da dies nicht zu einer Senkung, sondern nur zu einer Verlagerung der eingesparten CO2-Emissionen in andere Industriesektoren führt.

Hintergrund und Ziele

Die derzeitige Regulierung von Strommärkten („Strommarktdesign“) in der EU basiert auf dem „Dritten Energiebinnenmarktpaket“, das aus der Strombinnenmarktrichtlinie [2009/72/EG], der Netzzugangsverordnung [(EG) 714/2009] sowie der Verordnung [(EG) 713/2009] über die Gründung der EU-Energieagentur (ACER) besteht. Die darin enthaltenen Regelungen sollen den freien Wettbewerb im Strombinnenmarkt sowie den grenzüberschreitenden Stromhandel sicherstellen. Kernpunkte dabei sind:

  • Die Entflechtung der vormals vertikal integrierten Stromkonzerne, die Strom sowohl erzeugten und verkauften als auch dessen Netztransport zu den Verbrauchern beherrschten,
  • das Recht auf einen Zugang aller Stromanbieter zu den Stromnetzen,
  • die freie Wahl des Stromanbieters durch die Stromverbraucher,
  • der Abbau von Barrieren im EU-internen Stromhandel,
  • die Marktüberwachung durch unabhängige nationale Regulierungsbehörden und
  • die EU-weite Kooperation zwischen Regulierungsbehörden im Rahmen von ACER sowie zwischen nationalen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E).

Der nun vorgelegte Verordnungsvorschlag ist Teil eines umfassenden Energiepakets. Dieses umfasst u.a. die Neufassungen von Strombinnenmarktverordnung und Strombinnenmarktrichtlinie sowie die Neufassung der ACER-Verordnung.

Mit dem Vorschlag will die Kommission die Netzzugangsverordnung neufassen und dabei die Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel in der EU konkretisieren, die Integration der erneuerbaren Energien in die Strommärkte vorantreiben sowie den Marktzugang neuer Energietechnologien – z.B. zur Steuerung der Stromnachfrage – vereinfachen.

cepAnalyse Strombinnenmarkt Teil 2