06.06.17

PRESSEINFORMATION 51/2017

Günstiges Internet für EU-Bürger

Die EU-Kommission will die Universaldienstregeln überarbeiten, um allen EU-Bürgern einen Breitbandanschluss zu einem „erschwinglichen Preis“ zu ermöglichen.

Wenn Universaldienstanbieter Sozialtarife anbieten müssen, verstößt dies gegen das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit. Zu diesem Schluss kommt das cep in der Bewertung des Vorschlages der EU-Kommission zur Überarbeitung der Verpflichtungen für Anbieter von TK-Universaldiensten* innerhalb des neuen Kodex für elektronische Kommunikation. Werden diese durch den Gesetzgeber verpflichtet, einen Zugang unter Marktpreis anzubieten, um einkommensschwachen Bürgern einen Breitbandanschluss zu ermöglichen, wird deren unternehmerische Freiheit ausgehebelt. Die Intention der Kommission ist verständlich, ihr Vorschlag ist es aus ordnungspolitischer Sicht nicht.

Der Zugang zum Internet für sozial Bedürftige lässt sich aus Sicht des cep auch ohne einen Universaldienst sicherstellen. Dazu könnte der Gesetzgeber Bedürftigen etwa Gutscheine oder andere Sozialleistungen zukommen lassen. Sachgerecht und richtig ist aus Sicht des cep dagegen, dass ein Universaldienst künftig nur noch mit öffentlichen Mitteln – und nicht mehr durch eine Umlage finanziert werden darf.

Hintergrund

Die EU-Kommission will den EU-Regulierungsrahmen für die Telekommunikationsbranche – Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie – überarbeiten und diese in einer neuen Richtlinie zusammenfassen. Dabei soll eine „grundlegende Breitbandversorgung“ aller EU-Bürger sichergestellt werden, um deren „Teilhabe an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft“ zu gewährleisten. Die Universaldienstrichtlinie hatte dazu bisher festgelegt, dass alle Endnutzer an einem festen Standort zu einem „erschwinglichen Preis“ Zugang zu „verfügbaren“ Internet- und Sprachkommunikationsdiensten haben müssen. Dieser Zugang kann leitungsgebunden oder drahtlos erfolgen. Für den Internet-Universaldienst sollen die Mitgliedstaaten festlegen können, welche Dienste er umfassen muss.

*) Anbieter von Universaldiensten sind Unternehmen, die bestimmte für die Gesellschaft meist unverzichtbare Dienstleistungen zumeist flächendeckend anbieten (müssen).

cepAnalyse TK-Universaldienste