07.07.20

PRESSEINFORMATION 47/2020

EU-weite Kreislaufwirtschaft für Kunststoffverpackungen stärken

Eine cepStudie analysiert Anforderungen an die Umsetzung des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft für eine kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft.

Für das Funktionieren einer EU-weiten Kreislaufwirtschaft sind ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedstaaten und eine flexible Handhabung der Regeln die wichtigsten Voraussetzungen. Grundsätzlich weisen die Vorschläge der EU-Kommission dafür in die richtige Richtung. Um eine EU-weite kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft auch für Non-Food-Verpackungen zu schaffen, sollte allerdings an die Stelle starrer Regulierungsziele und verbindlicher Vorgaben ein höheres Maß an Flexibilität treten. Zudem sollten die Anstrengungen zur Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Kunststoff-Rezyklate verstärkt werden.

Gelingen kann dies durch eine EU-weite Harmonisierung der Kriterien. So kann der Markt für Sekundärrohstoffe durch Normen gestärkt werden, die eine hohe Qualität der gesammelten Abfälle sicherstellen. Darüber hinaus sollte die Kostenanlastung für Kunststoffverpackungsabfälle im Rahmen der Öko-Modulation einheitlicher erfolgen.

Hintergrund

Die „Kreislaufwirtschaft“ zielt darauf ab, während des gesamten „Lebenszyklus“ von Produkten Ressourcen zu schonen und Stoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Rohstoffe oder die aus ihnen hergestellten Produkte sollen so lange, so häufig und so effizient wie möglich genutzt werden. Dabei werden Primärrohstoffe – wie Erdöl – durch aus Abfällen recycelte Sekundärrohstoffe – wie Kunststoff-Rezyklate – ersetzt.

Die EU-Kommission hat dazu im März 2020 ihren neuen EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vorgestellt, der zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft verschiedene Änderungen des EU-Abfallrechts einschließlich Vorgaben für Kunststoffverpackungen vorsieht. Dazu gehört:

•    Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG soll auf möglichst viele Produkte ausgeweitet werden und Vorgaben für deren Kunststoff-Rezyklat-Anteil festlegen. Zudem sollen durch neue Vorgaben der Verpackung-Richtlinie 94/62/EG „übertrieben aufwendige“ Verpackungen verringert und bestimmte Verpackungsmaterialien für spezifische Anwendungen verboten werden.

•    Mit Blick auf die Kennzeichnung von Produkten sollen Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und -logos sowie an die von den Herstellern bereitgestellten Informationen festgelegt werden. Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine unzutreffenden umweltbezogenen Aussagen getroffen und die Verbraucher vor „Greenwashing“ geschützt werden.

•    Die Systeme der Getrenntsammlung von Abfällen sollen harmonisiert werden, um eine effektive Sammlung und Sortierung der Abfälle zu gewährleisten.

cepStudie: Kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft für Non-Food-Verpackungen