16.05.17

PRESSEINFORMATION 45/2017

Bessere Qualifikation von Berufskraftfahrern

Die EU-Kommission will die Qualifikation von Berufskraftfahrern von LKW und Bussen verbessern und die entsprechenden Richtlinien ändern.

Mit den Änderungsvorschlägen der EU-Kommission wird Rechtssicherheit geschaffen. Zu diesem Ergebnis kommt das cep in seiner jüngsten Analyse. Bisher bestand Rechtsunsicherheit über die Ausnahmeregeln für die Anwendung der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Richtlinie. Nun werden die Definitionen klarer gefasst. Dabei dient aus Sicht des cep auch die genauer gefasste Definition der Fahrzeuge, deren Fahrer von der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Richtlinie ausgenommen sind, dem fairen Wettbewerb.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht außerdem die verpflichtende Ausstellung von gesonderten Qualifizierungsnachweisen für Berufskraftfahrer aus anderen Mitgliedstaaten vor. Deren gegenseitige Anerkennung in der EU stellt sicher, dass Fahrer in dem Land Qualifizierungskurse absolvieren können, in dem sie arbeiten. Auch die Verpflichtung, „Fahrerbescheinigungen“ für Fahrer aus Drittstaaten auch ohne vermerkten Unionscode gegenseitig anzuerkennen, löst das Problem mangelnder gegenseitiger Anerkennung von absolvierten Weiterbildungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Hintergrund und Ziele

Berufskraftfahrer von Lkw (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE) und Bussen (Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE) müssen zur Ausübung ihres Berufes in der EU nicht nur den entsprechenden Führerschein (Führerschein-Richtlinie), sondern in der Regel zusätzlich auch eine Berufsausbildung („Grundqualifikation“) besitzen und sich periodischen Weiterbildungen unterziehen (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Richtlinie).

Die Führerschein-Richtlinie regelt dabei Mindestvorgaben für theoretische Kenntnisse – z.B. über Straßenverkehrsvorschriften – sowie für praktische Fahrfähigkeiten, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen erforderlich sind. Die Berufskraftfahrer-Qualifikation-Richtlinie regelt zusätzlich für Berufskraftfahrer Mindeststandards für deren Grundqualifikation und Weiterbildung, die über die Anforderungen der Führerschein-Richtlinie hinausgehen und Kenntnisse z.B. über Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten, eine kraft-stoffsparende Fahrweise und Vorschriften über den Güter- und Personenkraftverkehr umfassen. Sie sollen die Straßenverkehrssicherheit erhöhen, CO2-Emissionen durch eine kraftstoffsparende Fahrweise verringern sowie EU-weit fairen Wettbewerb gewährleisten.

Die EU-Kommission hatte vor allem bemängelt, dass die Berufskraftfahrer-Qualifikation-Richtlinie von den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wird, die Mitgliedstaaten Aus- und Weiterbildungskurse aus anderen Mitgliedstaaten nicht anerkennen und die Regelungen über das Mindestalter für Fahrer nicht aufeinander abgestimmt und dadurch mehrdeutig sind. Diese Mängel sollen durch die vorgeschlagenen Änderungen beseitigt werden.

cepAnalyse Qualifikation von Berufskraftfahrern