24.05.19

PRESSEINFORMATION 43/2019

Streit um Spitzenkandidaten-Prozess zur EU-Wahl

Der Spitzenkandidaten-Prozess zur Europawahl ist umstritten. Das cep hat in einem Adhoc noch einmal die rechtlichen Bestimmungen des EU-Vertrags zur Wahl des künftigen EU-Kommissionspräsidenten analysiert.

Die drohende Blockade der Wahl eines neuen EU-Kommissionspräsidenten muss verhindert werden. Diese Forderung erhebt das cep angesichts der kontroversen Äußerungen zum Spitzenkandidatenverfahren.

Zur Europawahl werben die großen Parteien mit ihren Spitzenkandidaten um die Unterstützung der Wähler. Während das Europäische Parlament den Spitzenkandidaten-Prozess unterstützt, lehnen ihn viele Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat ihn ab. Um nach der Wahl eine Blockade des Verfahrens zu verhindern, empfiehlt das cep, dass der Europäische Rat unverzüglich nach der Europawahl und insbesondere vor der Nominierung eines Kandidaten in Konsultationen mit dem Europäischen Parlament eintritt. Nur so kann einer verfahrenslähmenden Personaldebatte vorgebeugt werden.

Wie bereits 2014 haben die europäischen Parteienfamilien im Vorfeld der Europawahl auch Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten nominiert. Nach Ansicht der Verfechter des Spitzenkandidaten-Prozesses stimmen die EU-Bürger durch die Europawahl mittelbar auch darüber ab, wer der nächste EU-Kommissionspräsident werden soll. Die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat weisen allerdings mit Bezug auf den EU-Vertrag darauf hin, dass nur sie das Recht haben, den EU-Kommissionspräsidenten vorzuschlagen. Der Europäische Rat kann dabei seine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit treffen. Jedoch wird sein Vorschlagsrecht faktisch dadurch begrenzt, dass das Europäische Parlament in freier Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder darüber entscheiden muss, wer der nächste EU-Kommissionspräsident wird, und jeden Vorschlag des Europäischen Rates ablehnen kann. Beide Organe könnten daher das Verfahren blockieren.

Falls der Spitzenkandidaten-Prozess eine Zukunft haben soll, wird das Europäische Parlament dem Europäischen Rat deutlich machen müssen, dass es nur einen Kandidaten der europäischen Parteienfamilien wählen wird. Da der EU-Kommissionspräsidenten mit der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt wird, muss dies allerdings nicht unbedingt der Spitzenkandidat der stärksten Fraktion sein. Die Möglichkeiten der Wähler am Sonntag darauf Einfluss zu nehmen, sind nicht zu unterschätzen, aber begrenzt.