14.05.19

PRESSEINFORMATION 39/2019

Grenzüberschreitende Investitionen erleichtern.

Mit einer Verordnung will die EU für eine höhere Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Übertragungen von Forderungen im Finanzbereich sorgen.

Mit ihrem Verordnungsvorschlag zur Übertragung von Forderungen sorgt die EU für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Allerdings überschneiden sich die Kollisionsnormen der Verordnung mit denen anderer EU-Richtlinien und Verordnungen, was zu Inkonsistenzen führt. Zu dieser Einschätzung gelangten die Finanzmarktexperten des cep in ihrer Analyse des Vorschlages der EU-Kommission. Sie begrüßen deshalb die Grundregel, wonach das Recht anzuwenden ist, das im Land des gewöhnlichen Aufenthalts eines Zedenten gilt, also der Person oder Organisation, die Forderungen an Dritte in einem anderen EU-Mitgliedstaat abtritt. Allerdings ist aus ihrer Sicht diese Grundregel nicht für Konsortialkredite geeignet, da das Recht verschiedener Mitgliedstaaten gleichzeitig gelten kann. Daher sollte hierfür eine Ausnahme geschaffen werden.

Außerdem plädiert das cep dafür, dass klargestellt werden muss, was mit dem gewöhnlichen Aufenthalt "zum maßgeblichen Zeitpunkt" gemeint ist, wie es der Kommissionsvorschlag vorsieht. Darüber hinaus sollte die Geltendmachung öffentlichen Interesses bei der Forderungsübertragung nur in dem Mitgliedsstaat erlaubt sein, in dem die Übertragung durchgeführt wird. Nur so kann Rechtsunsicherheit vermieden und Rechtssicherheit garantiert werden.

Hintergrund und Ziele

Aufgrund widersprüchlicher nationaler Kollisionsnormen ist oft unklar, welches nationale Recht Anwendung findet, wenn Forderungen grenzüberschreitend übertragen werden. Deshalb ist oft unklar, wer Inhaber einer Forderung ist. Dieser Mangel an Rechtssicherheit ist laut Kommission ein Hindernis für grenzüberschreitende Investitionen. Forderungsübertragungen finden daher hauptsächlich auf nationaler und nicht auf grenzüberschreitender Ebene statt.

Die EU-Verordnung legt nun einheitliche Kollisionsnormen fest. Sie sollen eindeutig regeln, nach welchem nationalen Recht der Forderungsinhaber bei einer grenzüberschreitenden Forderungsübertragung zu bestimmen ist. Die Verordnung soll es Banken und anderen Unternehmen erleichtern, Finanzmittel aufzunehmen. Sie soll grenzüberschreitende Investitionen durch Klarheit und Vorhersehbarkeit über das anzuwendende Recht fördern.

Definitionen

Eine "Forderung" ist ein Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf Zahlung eines Geldbetrages oder Erfüllung einer Leistung. Eine "Übertragung" einer Forderung ist ihre rechtsgeschäftliche Übertragung von einem Gläubiger ("Zedent") auf eine andere Person ("Zessionar"). Banken und andere Unternehmen nutzen "Forderungsübertragungen" u.a. um durch den Verkauf von Forderungen an einen Zessionar (oft eine Bank) Liquidität zu erhalten (Factoring), oder um durch die Verwendung von Forderungen (z.B. auf einem Bankkonto gutgeschriebenes Geld) als Finanzsicherheit Kredite zu erhalten (sogenannte Besicherungen).

Geltungsbereich der Verordnung

Die Verordnung gilt für Zivil- und Handelssachen, wenn bei der Drittwirkung einer Forderungsübertragung unklar ist, welches nationale Recht Anwendung findet. Sie gilt nicht für Steuer-, Zoll- und Verwaltungsangelegenheiten.

cepAnalyse Forderungsübertragungen