29.03.16

PRESSEINFORMATION 39/2016

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft verstößt gegen Subsidiaritätsprinzip

Ökodesign-Vorschriften für Produkte schränken die Gestaltungsmöglichkeit der Hersteller und die Wahlmöglichkeit der Verbraucher ein und verstoßen gegen das Subsidiaritätsprinzip. Zu diesem Schluss kommt das cep bei der Analyse des Vorschlages der EU-Kommission “ Den Kreislauf schließen: Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“. Dr. Götz Reichert, Fachbereichsleiter Umwelt des cep, schätzt darüber hinaus ein, dass im Aktionsplan vorgesehene Vorgaben wie die „Recycelfähigkeit“ ein hohes Maß an Beliebigkeit aufwiesen. „Die Kommission will durch die Stärkung der europäischen Kreislaufwirtschaft das Abfallaufkommen verringern und Abfälle umwelt- und ressourcenschonender verwerten. Sie räumt aber selbst ausdrücklich ein, dass die mitgliedstaatlichen Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene die ‚eigentlichen Triebkräfte‘ für die Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft sind. Ihre pauschale Behauptung, dass dennoch der EU mit Blick auf die Förderung von Investitionen und die Schaffung EU-einheitlicher Wettbewerbsbedingungen eine ‚fundamentale Unterstützungsfunktion‘ zukomme, rechtfertigt für sich genommen kein EU-Handeln gemäß dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 AEUV).“

Sicherlich können EU-einheitliche Standards für Sekundärrohstoffe deren Handelbarkeit in der EU erleichtern. Gerade angesichts der zentralen Rolle lokaler, regionaler und nationaler Behörden werden künftige konkrete EU-Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft aber sorgfältig daraufhin zu prüfen sein, ob deren Ziele nicht besser von den Mitgliedstaaten als auf EU-Ebene verwirklicht werden können.

Auch sollte die Kommission konkret darlegen, in welchen Fällen eine unterstellte unzureichende Langlebigkeit oder Reparaturfähigkeit von Produkten überhaupt Probleme darstellen. Ein schnellerer Austausch von Elektrogeräten kann aus ökologischen Gründen sogar wünschenswert sein. Auch sollte die angekündigte EU-einheitliche Methode für die Messung der Lebensmittelverschwendung nicht dafür verwendet werden, quantitative Zielvorgaben für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen festzulegen.

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