25.05.23

Presseinformation 38/2023

Provisionsverbote: cep lobt Rückzieher der Kommission

Berlin/Freiburg. Das umstrittene, umfassende Provisionsverbot ist vom Tisch. Ende Dezember 2022 hatte EU-Finanzmarktkommissarin Maired McGuinness provisionsbasierte Vertriebsmodelle in der Finanz- und Versicherungsbranche angezweifelt. Ein mögliches Verbot hat die Kommission am Mittwoch gekippt. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt den Schritt.

In der Anlagestrategie für Kleinanleger tauchen umfassende Provisionsverbote nicht mehr auf. Das cep fühlt sich bestätigt. "Ich halte die Abkehr für sachgerecht. Provisionsverbote hätten nicht nur den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell beschränkt, sondern auch die Wahlfreiheit von Kleinanlegern massiv beschnitten", sagt cep-Finanzexperte Philipp Eckhardt.

Laut Eckhardt hätte der Gesetzgeber Kleinanleger gezwungen, auf andere, möglicherweise weniger vorteilhafte Vertriebswege auszuweichen. Der provisionsbasierte Vertrieb könne zwar mit Fehlanreizen wie dem Verkauf von Produkten mit hohen Provisionen verbunden sein. "Aber auch konkurrierende Vertriebswege haben Schwächen. So könnte ein Honorarberater versucht sein, übermäßig oft Beratungsleistungen verkaufen zu wollen", warnt Eckhardt. Zudem bergen Provisionsverbote nach Ansicht des cep-Experten die Gefahr, dass der Zugang für finanzschwache Kundengruppen zu erschwinglicher Anlageberatung erschwert wird, wie die Beispiele Großbritannien und Niederlanden gezeigt hätten. "Mit einem Provisionsverbot hätte die Kommission Schwächen und Stärken des auf Zuwendungen basierenden Vertriebsmodells eliminiert und Kleinanleger gezwungen, die Schwächen anderer Modelle zu akzeptieren oder auf sinnvolle Beratung gänzlich zu verzichten."

Das cep hat sich in einer cepStudie sowie in einem Beitrag für die Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen bereits ausführlich mit den Plänen der EU-Kommission zum provisionsbasierten Finanzvertrieb auseinandergesetzt.