27.05.22

Presseinformation 35/2022

Neue Regeln für Investmentfonds stärken den Binnenmarkt

Freiburg/Berlin. Die EU-Kommission will mit einem Maßnahmenpaket den Binnenmarkt für Investmentfonds stärken. Dazu plant sie, Vorschriften für Kreditfonds einzuführen und will Fondsverwaltern einheitliche Instrumente zum Liquiditätsmanagement an die Hand geben. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt insbesondere die einheitlichen Vorgaben zu Kreditfonds, sieht jedoch noch genug Raum für Verbesserungen.

Die Anpassungen werden an zwei EU-Richtlinien vorgenommen, die als Reaktion auf die Finanzkrise 2008/09 verabschiedet wurden: Zum einen wird die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) und zum anderen die Richtlinie über sogenannte OGAW-Investmentfonds (OGAW-Richtlinie) überarbeitet. Alternative Investmentfonds (AIF) sind Fonds, die hauptsächlich bei professionellen Anlegern Gelder akquirieren. Dazu zählen etwa Private-Equity-Fonds, Hedgefonds sowie Rohstoff- und Immobilienfonds. OGAW-Investmentfonds sind Fonds, deren Zweck darin besteht, bei Kleinanlegern beschaffte Gelder zu investieren.

"Die EU-Kommission will mit gezielten Anpassungen an der AIFM- und der OGAW-Richtlinie den Binnenmarkt für Investmentfonds stärken, den Anlegerschutz verbessern und Risiken für die Finanzmarktstabilität eindämmen. Das ist ihr mit ihren Vorschlägen auch teilweise gelungen", sagt der cep-Finanzmarktexperte Philipp Eckhardt, der die Analyse verfasst hat.

Die Kommission plant erstmalig EU-weite Vorschriften für Kreditfonds. Die Neuregelungen zur Kreditvergabe von Kreditfonds fördern ein solides Management der mit den Kreditengagements verbundenen Risiken. Zudem begrüßt Eckhardt die Beschränkungen für die Kreditvergabe an einzelne Finanzunternehmen, da "sie der Verflechtung von Kreditfonds mit dem weiteren Finanzsystem vorbeugen können". Auch dass AIFM bzw. OGAW-Verwaltungsgesellschaften EU-weit grundsätzlich auf acht verschiedene LMT zurückgreifen können, stärkt den Anlegerschutz und die Stabilität der Finanzmärkte.

Allerdings sieht Eckhardt auch Verbesserungspotential: Denn die vorgeschlagenen zusätzlichen Offenlegungspflichten zu Gebühren und Entgelten sind unnötig. "Die vorgeschlagene vierteljährliche Offenlegung ist oft ungenau und ihre Erhebung aufwendig und teuer. Dem Anlegerschutz ist damit jedenfalls nicht gedient".