19.05.20

PRESSEINFORMATION 33/2020

Neue Hürden für ausländische Investoren?

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden vorgelegt, wie in Zeiten von Corona mit Investitionen aus Nicht-EU-Staaten umgegangen werden soll. Das cep hat den Leitfaden bewertet.

Die Screening-Regeln der EU zu ausländischen Investitionen (Foreign Direct Investments / FDI) lassen den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum bei der Bestimmung der Angemessenheit einer FDI. Sie erhöhen das Risiko des Protektionismus. Notwendig wäre stattdessen eine Rückbesinnung auf die engen Vorschriften zur Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit aus den EU-Verträgen.

Ein restriktives Eingreifen der Mitgliedstaaten sollte nicht über das absolut Notwendige hinausgehen, um ernsthafte Schäden für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung abzuwenden. Die Corona-Pandemie darf dabei nicht als Argument für die Beschränkung ausländischer Investitionen aus Drittländern dienen.

Kapitalbeschränkungen sind trotz der hohen Abhängigkeit der EU von medizinischen Produkten und Geräten, die von Drittländern geliefert werden, kein geeignetes Mittel. Alternative und sinnvollere Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahr sind beispielsweise die Diversifizierung der Angebotsstrukturen.

Dass die Kommission ihre Auslegung der Vertragsbestimmungen und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Kapitalverkehrsbeschränkungen darlegt, ist legitim. Schlussendlich bleibt es jedoch die Aufgabe des EuGHs, EU-Recht auszulegen. Dafür gibt es einen engen Rahmen.

Hintergrund

Die COVID-19-Krise und ihre schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob EU-Unternehmen vor der Übernahme durch ausländische Investoren geschützt werden müssen. Die EU-Kommission hat daher einen Leitfaden für den Umgang mit Investitionen aus Drittstaaten veröffentlicht. Dabei spielt auch der 2019 verabschiedete EU-Gesetzesrahmen zu FDI die eine zentrale Rolle. Er gibt den Mitgliedstaaten eine Handhabe, wie sie der Übernahme von Unternehmen in strategisch wichtigen Sektoren wie dem Gesundheitswesen begegnen und gleichzeitig für ausländische Investitionen offen bleiben können.

 

cepAdhoc: Umgang mit ausländischen Investitionen