15.04.19

PRESSEINFORMATION 33/2019

Mehr Transparenz bei EU-Risikobewertung für die Lebensmittelkette

Das EU-Parlament stimmt in dieser Woche über eine Verschärfung der Transparenzvorschriften in der europäischen Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette ab. Die zentralen Neuerungen hat das cep in einem Adhoc zusammengefasst und bewertet.

Aus Sicht des cep ist mehr Transparenz bei der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette geboten. Auch ist die Ausweitung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Unterlagen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) notwendig. Als positiv betrachten die Verbraucherschutzexperten des cep den gefundenen Ausgleich zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der Antragsteller bei vertraulichen Informationen. So wurden die Vorschriften über „vertraulich“ eingestufte Informationen deutlich präzisiert. Antragsteller müssen nun aufzeigen, dass eine Veröffentlichung ihre Interessen in „erheblicher Weise“ beschädigen können. Darüber hinaus soll es möglich sein, dass eingelegte Widersprüche aufschiebende Wirkung haben. D.h., dass Informationen, über die noch gestritten wird, zunächst nicht veröffentlicht werden können. Aus diesem Grund kritisiert das cep, dass eine anschließende Klage beim EuGH gegen die Entscheidung über einen „Widerspruch“ grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben soll und die Vorschriften dann eine automatische Veröffentlichung der Informationen innerhalb von zwei Wochen vorsehen. Diese Zeitspanne sollte auf drei Monate verlängert werden, damit dem Antragsteller genügend Zeit bleibt, beim EuGH Rechtsschutz zu ersuchen.

Das cep begrüßt insgesamt, dass es durch die schnelle Einigung von Parlament, Rat und Kommission im sog. „Trilog“ möglich sein sollte, die neuen Vorschriften noch in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden. Nach dem EU-Parlament muss dann noch der Rat formell zustimmen. Die neuen Vorschriften könnten dann 18 Monate später in Kraft treten. Politisch angestoßen wurde dieses Gesetzgebungsverfahren auch durch die EU-Bürgerinitiative, die u.a. ein Verbot von Glyphosat bewirken wollte.

Hintergrund + Ziele

Mit der Lebensmittelbasisverordnung wurde 2002 der Grundsatz der Risikobewertung eingeführt und die EFSA als unabhängige Stelle (Behörde) für die Risikobewertung auf europäischer Ebene geschaffen. EFSA ist seither integraler Teil verschiedener Bewertungsverfahren im Bereich der Lebensmittelkette geworden. Durch die Lebensmittelbasisverordnung wurden die Risikobewertung (EFSA) und das Risikomanagement (EU-Kommission) klar getrennt. EFSA bewertet Risiken entlang der Lebensmittelkette. Sie selbst unterhält keine Labore, sondern trägt vorhandene Erkenntnisse und Daten zusammen und wertet diese aus.

Ziel der neuen Vorschriften ist die Transparenz der europäischen Risikobewertung zu verbessern. Dies soll vor allem dadurch erfolgen, dass der Öffentlichkeit im Allgemeinen, vor allem aber auch Wissenschaftlern, der Presse und sonstigen interessierten Bürgern im Speziellen, der Zugang zu bestimmten Informationen, die dem Bewertungsverfahren zugrunde liegen, erleichtert wird.

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