17.04.18

PRESSEINFORMATION 33/2018

Neue Aufgaben für Europäische Versicherungsaufsicht

Die Europäische Aufsichtsbehörde EIOPA soll mehr Verantwortung für die Versicherungsaufsicht erhalten.

Das cep begrüßt die Pläne der EU-Kommission zur Reform der EU-Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA. Die Experten des cep sehen dabei jedoch auch noch die Notwendigkeit von Nachbesserungen.

Die Einrichtung eines weisungsunabhängigen EIOPA-Direktoriums verringert die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, EU-Regulierung zu ihrem eigenen Vorteil unsachgemäß auszulegen. Auch erleichtert die Einrichtung eines Direktoriums die Ahndung von EU-Rechtsverstößen der nationalen Aufsichtsbehörden (NAB). Außerdem lassen sich damit Konflikte zwischen ihnen wirksamer schlichten. Aus Sicht des cep ist es darüber hinaus auch vertretbar, dass das EIOPA-Direktorium von Amts wegen interne Modelle prüfen kann. Das cep empfiehlt aber, dass Schlichtungsentscheidungen über interne Modelle nicht das Direktorium, sondern ein neu zu gründender EIOPA-Rat treffen. Im EIOPA-Rat sollten sowohl das Direktorium als auch die NAB vertreten sein.

Durch die neuen, vage formulierten Aufgaben der EIOPA in Bezug auf „ökologische und soziale Faktoren“ und auf den Verbrauchschutz steigt die Gefahr einer Überregulierung. Das dürfte sich vor allem in neunen Leitlinien der EIOPA niederschlagen. Daher empfiehlt das cep eine zweite Änderung: Nicht die Kommission, sondern Ministerrat und Europäisches Parlament sollten strittige Leitlinien der EIOPA verhindern können.

Hintergrund

Mit der EU-Verordnung sollen die Vorschriften für die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) geändert werden. Dazu gehören die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen (EIOPA, in Frankfurt), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, noch in London, bald in Paris) und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA, in Paris). Diese Behörden sind als EU-Agenturen Teil des EU-Finanzaufsichtssystems, zu dem auch die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Aufsichtsbehörden (NAB) gehören. Die ESAs sind seit 2011 tätig und sollen mit ihrer regulatorischen Arbeit zur Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beitragen.

Neue Aufgaben

Die EIOPA wird beauftragt, ein „Unionshandbuch“ („single rule book“) für die Versicherungsaufsicht zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben soll die EIOPA künftig auch Rechnung tragen für ökologische, soziale und die Governance betreffende Faktoren sowie für technologischen Innovationen. Zusätzlich zum Schutz der Versicherungsnehmer soll die EIOPA künftig auch den „Schutz der Verbraucher“, Anleger und Altersversorgungsanwärter fördern. Dies umfasst insbesondere die „themenbezogene Überprüfungen des Marktverhaltens“, um Probleme zu erkennen und „an der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Marktpraktiken“ zu arbeiten sowie die Entwicklung von Indikatoren für das „Kleinanlegerrisiko“ und die Entwicklung von allgemeinen Offenlegungsvorschriften.

cepAnalyse EU-Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA)