02.04.19

PRESSEINFORMATION 28/2019

Ineffiziente Förderung der Erneuerbaren

Die EU-Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien sind für den Zeitraum 2021–2030 umfassend reformiert worden. Das cep hat die Reform bewertet.

Für die Reduktion von Treibhausgasemissionen ist die staatliche Förderung erneuerbarer Energien (EE) im Gegensatz zum EU-Emissionshandel weder treffsicher noch kosteneffizient. Zu dieser Bewertung kommen die Energieexperten des cep in ihrem cepInput.

Aus Sicht des cep wird den Mitgliedstaaten außerdem auch nach 2020 zu viel Spielraum für die Entwicklung ineffizienter und rein national wirkender Stromfördersysteme eingeräumt, wodurch es keinen EU-weiten Wettbewerb um die besten Standorte und Technologien zur EE-Stromerzeugung geben wird. Zudem verhindern EU-weite Zielvorgaben für den EE-Einsatz im Verkehrssektor, dass der EE-Ausbau in jedem Mitgliedstaat vorrangig in dem Sektor stattfindet, in dem er am günstigsten zu erreichen ist.

Positiv hervorgehoben wird durch die Energieexperten des cep, dass durch die fortbestehende Anrechenbarkeit der meisten konventionellen Biokraftstoffe auf die EE-Ziele eine günstige Form des EE-Ausbaus im Verkehrssektor auch nach 2020 möglich ist.

Hintergrund und Ziele

Die Europäische Union verfügt seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 über die Kompetenz, die Entwicklung erneuerbarer Energien (EE) zu fördern. Durch eine höhere EE-Nutzung sollen Treibhausgasemissionen verringert, die Versorgungssicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch technologische Innovationen gestärkt werden.

Im März 2007 einigte sich der Europäische Rat auf das Ziel, den EE-Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 auf mindestens 20% zu erhöhen („2020-EE-Ausbauziel“). Zudem muss jeder EU-Mitgliedstaat einen Mindestanteil von Biokraftstoffen am Treibstoffverbrauch in Höhe von 10% bis 2020 sicherstellen. Im Oktober 2014 beschloss der Europäische Rat ein auf EU-Ebene verbindliches EE-Ausbauziel für 2030 in Höhe von 27%. Allerdings sollten daraus – anders als beim 2020-EE-Ausbauziel – ausdrücklich keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen EE-Ausbauziele abgeleitet werden.

Maßgeblich für die Umsetzung des 2020-EE-Ausbauziels ist die Erneuerbare-Energie-Richtlinie [2009/28/EG]. Diese wurde zwischen 2016 und 2018 umfassend für die Zeit nach 2021 reformiert. Die daraufhin neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie [2018/2001/EU] regelt nun die EE-Förderung in der EU zwischen 2021 und 2030. Zudem hat die EU-Kommission bereits 2014 „Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014–2020“ veröffentlicht, die u.a. auch Kriterien festlegen, anhand derer die EU-Kommission die Vereinbarkeit nationaler EE-Förderregelungen mit dem EU-Beihilferecht prüft.

cepAnalyse Erneuerbare Energien in der EU