21.04.20

PRESSEINFORMATION 26/2020

EU-Recht erlaubt Kontakt-Apps

In einem Adhoc untersucht das cep, ob Apps in der Corona-Krise zur Ermittlung von Kontaktpersonen gegen EU-Regeln für den Schutz personenbezogener Daten verstoßen.

Das EU-Recht zum Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten erlaubt die Nutzung von sogenannten Kontakt-Apps, zieht jedoch einen engen rechtlichen Rahmen. Dabei sind Apps, die nur epidemiologisch relevante Kontakte aufzeichnen, eine datenschutzfreundlichere Alternative zu Apps der Standortdatenerfassung. Deshalb sind letztere aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

Apps, die nur epidemiologisch relevante Kontakte aufzeichnen, können so konstruiert werden, dass sie keine personenbezogenen Daten erfassen. Diese Apps fallen in diesem Fall nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung, wohl aber gilt die E-Privacy-Richtlinie. Diese setzt für das Speichern von Informationen auf Smartphones bzw. für den Zugriff auf bereits auf Smartphones gespeicherte Informationen regelmäßig eine Einwilligung der Nutzer dazu voraus. Die Einwilligung muss aus "freiem Willen" gegeben werden. Das schließt aus, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung der App vorschreiben können. Auch schließt die E-Privacy-Richtlinie aus, dass Mitgliedstaaten dies aufgrund von Erwägungen des öffentlichen Interesses tun können.