30.03.21
PRESSEINFORMATION 22/2021
Die EU-Kommission will es Behörden, Unternehmen und Privatpersonen einfacher machen, wertvolle Daten der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Derartige Datenspenden, etwa die freiwillige Weitergabe von Gesundheitsdaten zur Erforschung der Corona-Pandemie, sollen durch den neuen europaweiten Rechtsrahmen ermöglicht werden.
Das cep kritisiert, die EU sei bei ihren Bemühungen auf halbem Weg stehengeblieben. „Die Vorschriften für Dienste für die gemeinsame Datennutzung schaffen Rechtsunsicherheit“, sagt cep-Experte Eckhardt. Demnach bleibe der Anwendungsbereich unklar. Zudem könne der B2B-Datenaustausch als wettbewerbswidriger Informationsaustausch eingestuft und verboten werden.
cepAnalyse: Data-Governance-Gesetz