30.03.21

PRESSEINFORMATION 22/2021

cep-Studie: EU-Gesetz zu Datennutzungen schafft Rechtsunsicherheit

Freiburg/Berlin. Die Europäische Union will das Teilen von wertvollen Datensätzen für gemeinnützige Zwecke erleichtern. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission das Data-Governance-Gesetz auf den Weg gebracht. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die Regelungen für nicht zielführend. "Da die EU-Verordnung die Behörden nicht dazu verpflichtet, Daten bereitzustellen, hängt der Erfolg von deren Bereitschaft ab, dies freiwillig zu tun", sagt cep-Experte Philipp Eckhardt, der für die Freiburger Denkfabrik eine Analyse zum Data-Governance-Gesetz vorgelegt hat.

Die EU-Kommission will es Behörden, Unternehmen und Privatpersonen einfacher machen, wertvolle Daten der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Derartige Datenspenden, etwa die freiwillige Weitergabe von Gesundheitsdaten zur Erforschung der Corona-Pandemie, sollen durch den neuen europaweiten Rechtsrahmen ermöglicht werden.

Das cep kritisiert, die EU sei bei ihren Bemühungen auf halbem Weg stehengeblieben. „Die Vorschriften für Dienste für die gemeinsame Datennutzung schaffen Rechtsunsicherheit“, sagt cep-Experte Eckhardt. Demnach bleibe der Anwendungsbereich unklar. Zudem könne der B2B-Datenaustausch als wettbewerbswidriger Informationsaustausch eingestuft und verboten werden.

 

cepAnalyse: Data-Governance-Gesetz