11.03.22

Presseinformation 15/2022

cep-Analyse: Neue Regeln für Versicherer kaum zweckmäßig

Freiburg/Berlin. Seit September liegt der Entwurf eines neuen Rechtsrahmens für Versicherer vor. Anlass ist die Verpflichtung der Kommission, die Solvabilität-II-Richtlinie zu überprüfen. Ziel ist, Versicherer besser auf strukturell veränderte Rahmenbedingungen einzustellen, darunter vor allem die anhaltend niedrigen Zinsen, Klimarisiken und die Corona-Folgen. Die Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (cep) hält einige der geplanten Änderungen für überflüssig, teils gefährlich.

„Vorschriften zur Analyse makroökonomischer und finanzmarktspezifischer Entwicklungen sind ebenso unnötig wie zusätzliche Vorgaben zum Management von Liquiditätsrisiken“, sagt cep-Ökonom Philipp Eckhardt, Autor der Analyse. Auszahlungen von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen würden in der Regel erst viel später erfolgen. „Eine Verschlechterung der Finanzlage einer Versicherung kommt nicht plötzlich, kann gut beobachtet und frühzeitig adressiert werden“, betont Eckhardt.

Auch der Versuch, über geringere Eigenkapitalanforderungen Versicherungen für langfristige Aktieninvestitionen zu gewinnen, ist nach Ansicht Eckhardts mit Gefahren verbunden. „Denn diese Investitionen müssen keinesfalls risikoarm sein. Versicherer in solche Kapitalanlagen zu drängen, verstößt gegen den Grundsatz der risikobasierten Regulierung und birgt Risiken für die Finanzmarktstabilität“, warnt der cep-Experte.

Insgesamt begrüßt Eckhardt, dass die Kommission auf geringere Eigenkapitalanforderungen für nachhaltige Anlagen vorläufig verzichtet. „Dies würde Gefahren für die Finanzmarktstabilität bergen und könnte einer Blasenbildung bei grünen Anlagen Vorschub leisten“, fürchtet Eckhardt.