22.11.18

PRESSEINFORMATION 118/2018

cep-Pressethemen 26.11. bis 29.11.2018: Brexit-Sondergipfel, New Deal für Verbraucher, Verringerung der Treibhausgasemissionen, Bankenunion

Für die Zeit vom 16.11.-29.11.2018 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 

 

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag,

26.11.2018

Nach dem Brexit-Sondergipfel

Trotz jüngster Änderungen bei der Erklärung über die künftigen Beziehungen ab 2020 ist weiterhin offen, ob im britischen Parlament eine Mehrheit für das Ausstiegsabkommen gefunden werden kann. Falls nicht, droht ein harter Brexit; es sei denn, die EU27 und London nutzen die Möglichkeit des Art. 50 EUV, den Brexit aufzuschieben.

 

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

Dienstag,

27.11.2018

Veröffentlichung der cepAnalyse:

New Deal für Verbraucher, Teil 2:

Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts

 

Mit der Richtlinie, die Teil des sogenannten „New Deal for Consumers“ ist, will die EU-Kommission die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts verbessern. Zugleich sollen die Vorschriften „modernisiert“, die Transparenz gestärkt und Unternehmen bei bestimmten Aspekten entlastet werden.

 

Aus Sicht des cep stärkt die Richtlinie zwar die Durchsetzung des Verbraucherschutzes und passt diesen an moderne Geschäftspraktiken an. Zudem verbessert sie die Transparenz auf Online-Marktplätzen und ermöglicht so rationalere Kaufentscheidungen. Aus Sicht des cep räumt der Vorschlag jedoch nicht alle juristischen Bedenken aus.

 

Bastian Sattelberger

+49 761 38693-248

presse(at)cep.eu

 

 

Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)

 

Der EP-Ausschuss stimmt über eine Stellungnahme zur Änderungsverordnung über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel [COM(2018) 317] ab. Mit dieser Verordnung will die EU-Kommission eine Ausnahmeregelung einführen, welche bei ergänzenden Schutzzertifikaten die Herstellung von Generika und Biosimilars in der EU für den Export in Drittländer erlauben soll.(Federführender Ausschuss: JURI)

 

Aus Sicht des cep verringert die Ausnahmeregelung Wettbewerbsnachteile für europäische Generika- und Biosimilars-Hersteller und erhöht die Standortattraktivität der EU für diese Industrie. Um die Wettbewerbsnachteile gegenüber Herstellern in Drittländern aber ganz zu beseitigen, sollte sie auch eine Herstellung zu Lagerzwecken für geschützte EU-Märkte („stockpiling waiver“) erlauben (siehe cepAnalyse).

 

Bastian Sattelberger

+49 761 38693-248

presse(at)cep.eu

 

 

Der EP-Ausschuss stimmt auch über einen Berichtsentwurf zur Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette [COM(2018) 179] ab.

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) nimmt wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen vor, die der EU als Basis für Maßnahmen dienen, mit der sie die Lebensmittelkette – von der Erzeugung von Lebensmitteln bis zum Verbrauch – sicherer machen will.

 

Die Arbeitsweise der EFSA bei der Risikobewertung wurde – etwa im Zusammenhang mit den Diskussionen um „Glyphosat“ – vermehrt in Frage gestellt, da sie sich bei ihren Bewertungen auch stark auf Studien der Wirtschaft stützt. Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag u.a. die Transparenz und Unabhängigkeit der Risikobewertung durch die EFSA stärken. Zudem will sie die Funktion und Verwaltung der EFSA sowie die Risikokommunikation in der EU verbessern.

 

Bastian Sattelberger

+49 761 38693-248

presse(at)cep.eu

 

 

Luxemburg: EuGH verhandelt über Widerrufbarkeit der Brexit-Erklärung

Der schottische Court of Session möchte wissen, ob die Brexit-Erklärung (Artikel 50 AEUV) von Großbritannien einseitig zurückgenommen werden kann. Damit würde die Möglichkeit eröffnet, den Austrittsvertrag nicht nur deswegen abzulehnen, weil er eine schlechtere Option als ein Austritt ohne Vertrag wäre, sondern womöglich deswegen, weil er eine schlechtere Option als ein Verbleib in der EU wäre.

 

Ein Widerrufsrecht könnte von dem austretenden Mitgliedstaat genutzt werden, falls er mit dem Ergebnis der Austrittsverhandlungen nicht zufrieden ist. Auf der anderen Seite ist es im Interesse der EU, einen Widerruf zuzulassen, wenn sich die politische Meinung in dem Mitgliedstaat ändert und ein Austritt doch nicht mehr gewollt ist.

 

Urs Pötzsch

+ 49 761 38693-246

presse(at)cep.eu

 

Mittwoch,

28.11.2018

 

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

 

u.a. Strategie für eine langfristige Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU gemäß der Pariser Vereinbarung (im Vorfeld der Kattowitzer Klimakonferenz vom 3. bis 14. Dezember)

 

Nachdem der EU-Rechtsrahmen bis 2030 nun beschlossen ist, ist es sinnvoll, sich bereits heute über die langfristige EU-Klima- und Energiepolitik Gedanken zu machen. Dies dient sowohl dem Klimaschutz als auch der Planungssicherheit von Unternehmen in der EU.

Dr. Moritz Bonn

 

+49/761/38693-249

presse(at)cep.eu

 

Dritter Fortschrittsbericht über die Risikominderung in der Bankenunion

 

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

 

Donnerstag,

29.11.2018

 

Brüssel: Rat für Wettbewerbsfähigkeit (bis 30.11.)

u.a. Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen

 

 

Muhammed Elemenler

 

+49/761/38693-244

presse(at)cep.eu