20.11.18

PRESSEINFORMATION 116/2018

Post-Brexit Clearing von Derivaten

In einem cepAdhoc werden kurz- und mittelfristige Prioritäten der EU für das Clearing von Derivaten nach dem Brexit analysiert.

Nach dem Brexit am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich zu einem „Drittstaat“. Finanz- und andere Unternehmen mit Sitz in der EU können dann ihre Clearingpflichten nicht mehr ohne Weiteres bei „zentralen Gegenparteien“ (Central Counterparties /CCPs) in London erfüllen. Die EMIR-Verordnung der EU, die sie zum Clearing ihrer Derivate verpflichtet, schreibt vor, dass dies grundsätzlich bei einer in der EU zugelassenen zentralen Gegenpartei stattfinden muss.

Unabhängig davon, ob der Brexit geregelt oder ohne Austrittsabkommen erfolgt, hat die EU zur Wahrung der Finanzmarktstabilität ein Eigeninteresse daran, die Clearingfähigkeit europäischer Gegenparteien auch nach dem Brexit aufrechtzuerhalten. Kurzfristig ist die EU dafür allerdings auf die weitere Nutzung des Clearingstandortes London angewiesen. Sowohl für den Fall eines harten als auch für den eines weichen Brexits legt das cep dar, welche regulatorische Änderungen dies kurzfristig ermöglichen können. Mittelfristig muss die EU eine zentralisierte EU-Aufsicht über CCPs schaffen und deren Restrukturierung und Abwicklung eng mit den Bankenaufsichts- und Abwicklungsbehörden der Eurozone abstimmen.

Hintergrund

Aufgrund der EMIR-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation) ist der Handel mit einer Reihe von außerbörslich gehandelten Derivaten („OTC-Derivate“) in der EU clearingpflichtig. Die Pflicht greift für Zinsderivate (sukzessive seit Juni 2016) und bestimmte Kreditderivate (Credit Default Swaps, CDS, sukzessive seit Februar 2017), die zwischen finanziellen aber auch nicht-finanziellen Gegenparteien (etwa Banken oder Versicherungen) gehandelt werden. Das Clearing der Derivate muss nach der EMIR-Verordnung grundsätzlich bei einer zentralen Gegenpartei (central counterparty, CCP) stattfinden, die ihren Sitz in der EU hat oder hier anerkannt wurde. Derzeit werden 97% der auf Euro lautenden Zinsderivate in London bei LCH.Clearnet gecleart. CCPs sind Unternehmen, die zwischen die Gegenparteien eines Geschäfts mit Derivaten treten und die Risiken für die Gegenparteien reduzieren. Sie fungieren für den Käufer als Verkäufer und für den Verkäufer als Käufer. Beispiele für CCPs sind die Eurex Clearing AG in Frankfurt und – wie erwähnt – LCH.Clearnet in London.

cepAnalyse Derivate-Clearing nach dem Brexit